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Beitrag Nr. 1658-1
01.06.2010 15:56
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Beitrag Nr. 1658-3
02.06.2010 08:21
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Beitrag Nr. 1658-5
02.06.2010 12:51
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Selbst wenn es allen Gefallen hat, so hat sie nichts Weltbewegendes geleistetZitat:Sie hat "nur" gesungen
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Beitrag Nr. 1658-7
02.06.2010 13:57
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Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1658-9
02.06.2010 14:22
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Beitrag Nr. 1658-11
02.06.2010 23:46
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Der Eurovision Song Contest (dt. Liederwettbewerb der Eurovision; kurz ESC; früher auch Grand Prix Eurovision de la Chanson)Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1658-6:Eurovision Song Contest 2010
(...)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.