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Beitrag Nr. 1639-1
01.05.2010 09:51
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Beitrag Nr. 1639-2
01.05.2010 21:37
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Beitrag Nr. 1639-3
01.05.2010 22:11
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Beitrag Nr. 1639-4
02.05.2010 00:26
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Beitrag Nr. 1639-5
02.05.2010 01:09
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Hallo Zampano, und guten Morgen.Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1639-3:(...)
Ohne offensichtlichen (oder vorgetäuschten) Reichtum (oder die konkrete Aussicht hierauf) ist ein Mann für eine Frau kaum interessant. Und auch die Frau, die "nur" an die nächste günstige Mahlzeit und einen Shopping-Ausflug denkt, dürfte aus Sicht der Liebe eine Fehlinvestition sein.
Gebe zu, das klingt recht negativ und unromantisch, aber diverse Erfahrungen vor allem im Bekanntenkreis belegen überwiegend finanziell orientierte Entscheidungen zugunsten oder ungunsten des Partners.
(...)
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Beitrag Nr. 1639-6
03.05.2010 10:37
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.