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Beitrag Nr. 1635-1
23.04.2010 14:24
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Beitrag Nr. 1635-2
24.04.2010 14:37
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http://www.weltderphysik.de/de/1133.phpZitat:Dennoch reicht wegen der großen Entfernung der meisten dieser Objekte die räumliche Auflösung der Messungen noch nicht aus, um andere Erklärungen als ein Schwarzes Loch auszuschließen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Sagittarius_A#Bewegungen_von_S2Zitat:Aufgrund der hohen Geschwindigkeit des Sterns kann dieser Vorgang nur als Bahnbewegung um ein Schwarzes Loch interpretiert werden.
...
Für einen Umlauf um das Zentrum benötigt S2 nur 15,2 Jahre.
Zitat:Wenn jemand ernsthaft der ansicht ist, das schwarze löcher nicht existieren, wie erklärt er dann diese objekte ?
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Beitrag Nr. 1635-3
25.04.2010 05:30
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Beitrag Nr. 1635-4
25.04.2010 10:50
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Beiträge: 256, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1635-5
26.04.2010 01:19
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Beitrag Nr. 1635-6
13.05.2010 08:05
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Beitrag Nr. 1635-7
17.05.2010 12:34
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Zitat:Die jungen Sonnen in dem übervollen Zentralbereich unserer Galaxie sind ein regelrechtes Gegenargument zum SL.
Sie wären paradox in der Nähe eines solchen theoretischen Gebildes.
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Beitrag Nr. 1635-8
17.06.2011 14:48
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Beitrag Nr. 1635-9
17.06.2011 19:05
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Hallo Namensvetter,Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1635-8:Warum heißt ein schwarzes Loch eigentlich Loch, wenn es doch in Wirklichkeit ein dreidimensionaler, runder Körper ist?
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Beitrag Nr. 1635-10
17.06.2011 21:57
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Guten Abend Uwe, sei gegrüßt.Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1635-8:(...)
Warum heißt ein schwarzes Loch eigentlich Loch, wenn es doch in Wirklichkeit ein dreidimensionaler, runder Körper ist?
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Beitrag Nr. 1635-11
17.06.2011 23:46
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Beitrag Nr. 1635-12
17.06.2011 23:48
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Und was sagt er dazu?Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1635-11:
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1635-13
18.06.2011 10:56
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1635-12:Und was sagt er dazu?
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Beitrag Nr. 1635-14
18.06.2011 11:12
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Beitrag Nr. 1635-15
18.06.2011 11:59
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1635-14:Danke Uwe.
Ich wollte nur sichergehen Dir in Beitrag-Nr. 1635-10 nichts falsches geschrieben zu haben.
MfG Ernst Ellert II.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.