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Beitrag Nr. 1616-1
03.04.2010 09:21
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Beitrag Nr. 1616-2
03.04.2010 18:34
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Beitrag Nr. 1616-3
08.04.2010 12:12
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Beitrag Nr. 1616-4
08.04.2010 12:26
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Beitrag Nr. 1616-5
08.04.2010 18:26
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Christian anders schrieb in Beitrag Nr. 1616-1:Mein Gott ist das anstrengend.........
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Beitrag Nr. 1616-6
08.04.2010 18:56
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Christian anders schrieb in Beitrag Nr. 1616-3:Und wieder hat Christian Anders die Debatte gewonnen. Es ist schon erstaunlich....
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.