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Beitrag Nr. 1615-24
04.04.2010 02:50
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Beitrag Nr. 1615-25
04.04.2010 09:16
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Beitrag Nr. 1615-26
04.04.2010 19:42
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Zitat:REal hat Recht.
Zitat:...
Zwei miteinander verschränkte Teilchen liefern bei Messungen von Quantenzuständen übereinstimmende Ergebnisse - egal wie weit die Teilchen voneinander entfernt sind. Eine komplizierte Berechnung, in die unter anderem die Detektionsuntergrenze der Instrumente einfloss, ergab schließlich eine Geschwindigkeit, die mindestens 10.000-mal größer sein MUSS als die des Lichts. Und das ist ,wie gesagt, eine UNTERGRENZE.
So steht es im Wissenschaftsmagazin "Nature". Ich aber lehre dies seit Jahren in Amerika und hier.
Geschwindigkeit per se ist UNENDLICH, so sage ich.
Aber, naja
Christian Anders
P.S.
es gibt aber noch andere wenig bekannte Beweise für die Überschreitung der Lichtgeschwindigkeit durch Licht aber auch durch andere Medien.
Damit ist e=mc2 sehr fraglich geworden..
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Christian anders am 31.03.2010 um 21:22 Uhr]
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Beitrag Nr. 1615-27
04.04.2010 20:07
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Real schrieb in Beitrag Nr. 1615-26:Christian anders
schrieb in Beitrag-Nr. 1611-41 (von Manu gelöscht)
31.03.2010 20:48
REal hat Recht.
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Beitrag Nr. 1615-28
06.04.2010 21:59
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.