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Beitrag Nr. 1610-1
31.03.2010 09:35
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Beitrag Nr. 1610-2
31.03.2010 14:27
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Beiträge: 138, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1610-3
10.04.2010 11:07
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1610-2:Hm, was soll ich dazu sagen?
Ich werde Agressive dabei. Den Mitgliedern dieser Sekt gehört auf die Fresse gehauen. Aber richtig. Richtig in die Schnauze und sonstwohin.
Ich kenne Kollegen Zeugen Jehovas. Das ist der selbe Scheiss.
Sobald bei mir einer ankommt damit, werde ich die persönlich ins Jenseits schicken.
Eigentlich bin ich ein ruhger Mensch, aber nicht dabei!!!!
Zitat:persönlich ins Jenseits schicken
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Beitrag Nr. 1610-4
10.04.2010 11:21
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Lanja3 schrieb in Beitrag Nr. 1610-3:... jemanden persönlich ins Jenseits schicken zu wollen, finde ich generell falsch.
... Es gibt einen Unterschied zwischen Scientology und den Scientologen, die (wie man auch im Film gesehen hat) nur "zufällig" in die Sekte geraten oder von ihren Eltern mit reingebracht werden. Jetzt könnte man sagen, selber Schuld, alles Idioten. Aber es gibt keinen Grund, diesen Leuten, auch wenn man sie für dumm hält, irgendwelchen Schaden zufügen zu wollen.
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Beitrag Nr. 1610-5
10.04.2010 11:53
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Beitrag Nr. 1610-6
13.04.2010 23:26
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.