Sergio Del Rio
Beiträge: 53, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1604-297
11.04.2010 03:14
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Thomas der Große
Beiträge: 1.733, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1604-298
10.07.2010 09:21
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1604-161:Je nachdem wie ich Zeit habe bin ich wieder hier Aktive.
Hm, Yeshua fängt mit Y an, nicht mit J. Mag sein das dies der Jesus aus der Überlieferung ist. Doch sind wir da sicher?
Welchen Beweis haben wir das Jesus gekreuzigt wurde? Es gab damals viele Kreuzigungen. War einer davon Gottes Sohn? Falls ja, welcher? Haben wir davon Videoaufzeichnungen? Nein. Haben wir Fotos? Nein. Haben wir irgentwas, was als Beweis zählen könnte? Nein. Wir haben nichts. Nur irgenteine Person die was aufgeschrieben hatte. Das kann ich auch!
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.