Willkommen in Manus Zeitforum
InformationenAnmelden Registrieren

Erweiterte Suche

Mißbrauchskandale

Thema erstellt von Hans-m 
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Erschreckend ist die zur Zeit durch Deutschland rollende Welle von Mißbrauchsfällen

Was mich daran wundert ist, daß, nachdem jemand die Büchse der Pandora geöffnet hat, aus allen Ecken vermeintlich Geschädigte aus dem Boden krabbeln
Vermeintlich mißbrauchte Jugendliche, die es Jahrzente nicht interssiert hat, den Täter zu verfolgen, stehen heute Schlange bei der Justiz

Klar find ich die Tat verwerflich, und in jeder Hinsicht strafbar, aber ich sehe hier eine Große Zahl von Trittbrettfahrern
Da sieht plötzlich jeder, der mal unsittlich angetätschelt wurde, die Möglichkeit etwas vom großen Kuchen abzukriegen, der vom Medienrummel gerade gebacken wird.

Die Verlängerung der Verjährungsfristen führt hier zu keiner Verbesserung der Lage.
Im Gegenteil: Dadurch werden noch viel weiter zurückliegende Taten in die Öffentichkeit gezerrt, bei denen sich die Täter möglicher weise gar nicht mehr verteidigen können, weil sie bereits verstorben sind. Unschuldige werden vielleicht in schlechtes Licht gerückt. Selbst wenn sich nach einem Prozess die Unschuld des vermeintlichen Täters herausstellt, so tregt er lebenslang einen Stempel.

Meine Meinung: Wer zehn Jahre das Maul gehalten hat, der soll auch heute nicht auf andere zeigen.
Ich kann verstehen, wenn jemand seine zeit dazu braucht, um sich der Justiz zu öffnen, aber 10 und mehr Jahre sind eindeutig zu lange.

Eine Verlängerung der Verjährung bringt auch nichts bei bereits vergangenen Taten denn:
Nach Deutschem Recht kann eine Tat nur nach dem Gesetz geahndet werden, das zum Tatzeitpunkt gültig war.

Wenn zum Tatzeitpunkt eine Verjährungsfrist von 10 Jahren (weiß nicht wie lang die wirklich ist) gesetzlich verankert war, so kann sich der Täter darauf berufen. Die längere Verjährungsfrinst gilt dann erst für Taten, die nach dem Inkrafttreten der Änderung begangen werden.

Ich bin wirklich dafür, daß sich die Täter verantworten müssen, aber eine solche plötzliche Schwemme von Geschädigten kommt mir etwas suspekt vor.

Ich denke hier wird wieder etwas von der Presse hochgepuscht, um die Zuschauer- und Verkaufszahlen zu erhöhen.

Wir mündigen Bürger sollten zudem die Augen offen halten, ob durch diese Publizierung von Missetaten vielleicht von noch schlimmeren Taten und Skandalen abgelenkt werden soll, die man unter den Teppich kehren möchte.


Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 09.03.2010 um 12:50 Uhr.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 203, Mitglied seit 14 Jahren
Hallo Hans,

das, was du forderst, ist nicht wirklich im Sinne der Geschädigten. Dass tatsächlich einige Trittbrettfahrer dabei sind, die jetzt schnell auf den fahrenden Zug aufspringen, glaube ich auch.

Aber es gibt sicherlich auch genügend Fälle, in denen Menschen wirklich schwerer seelischer Schaden zugefügt wurde. Und die sich auch nach 10 Jahren eben nicht trauten, damit an die Öffentlichkeit zu gehen, weil sie sich schämten, Angst hatten, und so weiter.

Diese Leute müssen doch gar nicht "jemandem etwas heimzahlen" wollen oder irgendwie dafür sorgen wollen, dass der Täter bestraft wird. Es geht in erster Linie mal darum, dass diese seelischen Schäden überwunden werden können, dass Leute endlich mit etwas abschließen können, was sie für so lange Zeit mit sich herumtrugen und das sie zerfressen hat.

Wenn jemand es nach 30 Jahren nicht geschafft hat, eine solche Begebenheit der Öffentlichkeit preiszugeben, dann oft nicht, weil es "eigentlich gar nicht so schlimm" war, sondern teils sicherlich, weil es so schlimm und belastend war, dass selbst diese lange Zeit die Wunden nicht heilen konnte.

Würde man die Verjährungsfrist jetzt auf 10 Jahre heruntersetzen, würde man den Leuten, die eh schon geschädigt sind, sogar noch eine lange Nase drehen und sagen: Ätsch, zu spät! Das wäre dann wirklich unzumutbar.


Ich wäre da auch eher für die komplette Abschaffung einer Verjährungsfrist. Auch dass Mord nach 30 Jahren (waren doch 30, oder) verjährt, finde ich unsinnig. Wenn ein Mord erst nach 35 Jahren aufgeklärt werden kann und der Täter noch lebt, dann hat er erst recht eine Strafe verdient, eben WEIL er so lange Zeit unbehelligt weiterleben konnte, während er jemand anderem dieses Leben genommen hat.
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 587, Mitglied seit 16 Jahren
Lieber Hans,
in einer aufgeklärten Gesellschaft werden solche Missbräuche zu Einzelerscheinungen, wohlgemerkt, in einer aufgeklärten Gesellschaft, und kommen, in der Regel binnen Verjährungsfrist, ans Tageslicht.

Davon konnte aber, trotz aller Fortschritte die es in den 50, 60, 70 ... Jahren gab, noch lange nicht die Rede sein.
Was mich ein wenig nachdenklich stimmt, wundert, fragen läßt, alle Fälle sind in den alten Bundesländern geschehen aus den neuen Bundesländern ist noch kein diesbezüglicher Fall gemeldet, warum eigentlich nicht?!

Ich hab (m)eine Antwort darauf, halte sie aber noch zurück, ich bin ein Kind aus den neuen Bundesländern, eingeschult 1964, in Templin.

Auch in unserer Schulzeit ging noch das Gerücht unter uns Schülern um, die Selbstbefriedigung läßt das Gehirn verkümmern, die Hände faulen ab, na ja lauter solche gruseligen Horrorszenarien.
Die Grundmoral der damaligen Zeit LAUTete: das tut man nicht , das macht man nicht , das gehört sich nicht, und wenn doch, gab es Prügel - mit dem Kleiderbügel, dem Teppichklopfer, dem Gummischlauch vom Weinballon … war schon heftig…und aus Angst, aus Scham, hat sich ein jeder bedeckt gehalten in „seiner Schuld“, andere ihre geschändete Unschuld geschützt, wieder aus Angst, vor (erneuter) Prügel, vor der Veröffentlichung der Tat als solcher mit der damit oftmals verbundenen „öffentlichen Scham“.
(Ich bin nicht sexuell geschändet oder benutzt worden)

Also hat sich niemand als Schüler getraut, über die „Jungensstreiche“ zu reden. Egal, ob wir in Nachbars Garten Obst geklaut haben, heimlich Vaters Zigaretten geraucht, Stinkbomben gelegt, unter einen Fußabtreter gesch…(na ja, haben wir damals)…oder eben auch die ersten Erfahrungen beim onanieren sammelten, als Jugendliche schworen wir uns, „gegenseitig“ die Blutsbrüderschaft, nie sollte Jemand auch nur eine Silbe darüber erfahren, dies wollten wir für immer als „unser Geheimnis“ bewahren. (Ich erinnere mich noch sehr genau meiner Jugendsünden, als wäre es erst…)

Sexuelle Übergriffe in der damaligen Zeit, müssen im Bewusstsein der Betroffenen in der damaligen Zeit noch viel schmerzvoller empfunden worden sein, die „Gefahr entdeckt zu werden“ hat sicher einen ungeheuerlichen Druck erzeugt, aufgebaut, das jahrzehntelange (Ver)Schweigen der Opfer bewirkt, ich kann es zumindest im Geiste nachvollziehen, nachempfinden kann ich es nicht, das können nur wirklich diejenigen, die es durchlitten haben.
Insofern, einer hat den Stein des Anstoßes gemacht, gewagt, die Lawine die da nun rollt überrascht mich nicht wirklich und hat nun wirklich nichts damit zu tun um die „Zuschauer- und Verkaufszahlen zu erhöhen“.
(Bildzeitung u. dergleichen meine ich nicht)
Die Zeit, die eigene Vergangenheit holt einen jeden von uns ein. So widerlich es als Geschehen im damals war, so nützlich ist es im Heute dies aufzuarbeiten, eine Möglichkeit der Opfer es für sich zu verarbeiten, sich von ihren Schuldgefühlen endlich befreien zu können, denn ich denke die Last der Schuld ist, in ihrem Unterbewusstsein, mit jedem Lebensjahr gewachsen.
Eine Verschärfung der gesetzlichen Strafmaßnahmen im heute hilft den Opfern von damals überhaupt nicht, auch eine Verlängerung der Verjährungsfristen, das falsche Signal. Lückenlose Aufklärung und eine ehrliche und glaubwürdige Entschuldigung.
Ich denke, die Mehrzahl der Opfer hat ihren Tätern vergeben, denn entschuldigen lassen sich solche Taten niemals.
Ich hoffe und wünsche mir für die Jugend von heute, wir leben in einer aufgeklärteren Gesellschaft, Zeit, oder ist dies nur Ausdruck meines „Wunschdenkens“?!
Signatur:
Zur Bedingung des Raum und der Zeit gehört ganz unbedingt ,die absolute Bedingungslosigkeit von Raum und Zeit. Werden Raum und Zeit an Bedingungen geknüpft sind sie endlich, mit einem Beginn und einem Ende.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Wie ich bereits erwähnte:
Ich bin auch dafür, daß Straftäter sich verantworten müssen.

Aber ich denke :
Verjährungsfristen sind dazu gedacht, um den Gesinnungsänderungen der Menschen gerecht zu werden.

Eine Person, die mit 20 eine Straftat begeht, die ist zeitnah zu belangen.
Menschen ändern sich. Ist diese Person mit 30 oder mit 40 noch die gleiche Person?
Hat die Person, nach all den Jahren längst die Tat bereut? Der Mensch, so denke ich, hat nach all den Jahren einen ganz anderen Charakter.

Stell Dir vor, du begehst im jugendlichen Leichtsinn mit etwa 20 - 25 eine Straftat.
mit 70 kommt die Tat ans Licht, und du sollst jetzt noch für diese Tat bestraft werden?

Ich habe wirklich Verständnis dafür, das die Geschädigten nicht allein gelassen werden. Ich denke aber auch an die jenigen, die ihre Jugendsünden bereuen, und mittlerweile ein rechtschaffendes Leben führen.

Ich denke Mißbräuche hat es immer gegeben, genau wie es Diebstähle, Raub und Mord schon immer gab, im 3.Reich, zu Zeiten des Kaisers, und im Mittelalter. Keine Epoche kann sich von solchen Straftaten freisprechen.
Nur zur heutigen Zeit wird alles von den Medien breitgetreten, und das stört mich am meisten.
Dadurch wird mancher, der möglicher weise längst seelisch mit der Sache abgeschlossen hatte, wieder aufgerüttelt sich mit der Sache auseinanderzusetzen. Es werden somit sowohl bei Opfer, als auch bei Täter, längst verheilte Wunden wieder aufgerissen.
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-6:
Ein Kinderschänder bleibt ein Kinderschänder, auch mit zunehmenden Alter, und wenn er nach Außen hin noch so ein
""Guter Katholik"" ist.

Das sehe ich nicht so

Nehmen wir mal an es gäbe 2 Kinderschänder.

Beide begehen die gleiche Tat

Täter 1 wird erwischt, angeklagt und sitzt 10 Jahre im Knast.

Täter 2 wird nicht erwischt, muß nicht in den Knast, aber er bereut die Tat,

Wer von beiden ist denn nun der schlechtere Mensch: der eine, der im Knast war, der andere, der seine Tat bereut?
Nummer 1 hat für seine Tat gebüßt.

Man sollte nicht von Verjährungsfrist, sondern von Bewährungsfrist sprechen.
Der eine wird zu 5 Jahren auf Bewährung verurleilt, und begeht keine Straftat mehr
Der andere begeht ebenfalls keine Straftat mehr, auch ohne Gerichtsurteil.
Der eine braucht eine Strafe um den rechten Weg zu finden, der andere schafft es ohne Strafe seine Charaktereigenschaften zu verbessern.

Der Sinn einer Verurteilung ist nicht allein die Bestrafung einer Tat, sondern viel mehr die Motivation an den Täter in Zukunft keine Straftat mehr zu begehen.
Begeht aber ein ehemaliger Täter mehr als 10 Jahre keine Straftat mehr, so ist mit ihm doch genau das Geschehen, was die Justiz von Tätern erwartet: ein rechtschaffedes Leben

Nicht die Bestrafung macht uns zu einem besseren Menschen, sondern die Einsicht etwas unrechtes getan zu haben


Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-6:
Die Wunden der Opfer sind nicht verheilt, wie du schreibst.
Erst mit der Aufarbeitung können solche Verletzungen gelindert werden.

Ich denke, das kann kein Außenstehender beurteilen.

Das kann nur jeder Geschädigte für sich entscheiden, in bestimmten Fällen durch den Rat eines Psychologen.
Für manchen wird eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeuten, als Erleichterung.

Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 10.03.2010 um 09:32 Uhr.
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
So steht es geschrieben...

2 Kinderschänder...
die gleiche Tat...
Knast...
er bereut die Tat...
der schlechtere Mensch...
seine Tat bereut...
für seine Tat gebüßt...
Verjährungsfrist...
Bewährungsfrist...
5 Jahre auf Bewährung...
Strafe um den rechten Weg zu finden...
ohne Strafe seine Charaktereigenschaften verbessern...
Sinn einer Verurteilung ist nicht allein die Bestrafung...
in Zukunft keine Straftat mehr zu begehen...
Begeht aber ein ehemaliger Täter mehr als 10 Jahre keine Straftat...
was die Justiz von Tätern erwartet: ein rechtschaffendes Leben...
Nicht die Bestrafung macht uns zu einem besseren Menschen...

Auszug-Ende.

Natürlich steht der Täterschutz im Vordergrund.
Was gehen uns auch die Opfer an?
Welche Opfer...ach so...ja...natürlich gibt es welche...aber erwähnen...das ist wohl nicht nötig...

Ein Nachtrag findet noch Eingang in den Post...
Zitat:
Ich denke, das kann kein Außenstehender beurteilen. (ob mit der Aufarbeitung solche (seelischen) Verletzungen gelindert werden können)
Das kann nur jeder Geschädigte für sich entscheiden, in bestimmten Fällen durch den Rat eines Psychologen.
Für manchen wird eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeuten, als Erleichterung.
So so, Außenstehende können das nicht beurteilen.
Aber Du weist das für manchen eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeutet, als Erleichterung. :-(

Stellvertretend für alle anderen...

Tina etwa schrieb das Gedicht "Nur eine Nacht", in dem es heißt:
"Auch heute, fast 13 Jahre später, kommst du,
ohne dass du es weißt, immer
noch zu mir. Und glaub mir, ich habe nichts
vergessen können, weder wie dein Atem und
du rochst, wie du meine Seele zerstört
hast, wie du mich benutzt und beschmutzt
hast."

Zornig aber mit stillen Grüßen.
Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-8:
So so, Außenstehende können das nicht beurteilen.
Dazu schreibe ich ein dickes Nein können sie nicht!, denn ich glaube kaum, daß jemend, der nie in die Situation gekommen ist, mißbraucht zu werden, weiß welches Leid das mit sich bringt.
Zitat:
Aber Du weist das für manchen eine Neuaufrollung des Falls mehr Schmerz bedeutet, als Erleichterung. :-(

Stellvertretend für alle anderen...
Ich habe nie behauptet, daß ich es weiß, ich möchte aber die Möglichkeit nicht außer acht lassen.


Zitat:
Zornig aber mit stillen Grüßen.

Die Tatsache , daß andere Menschen eine andere Meinung haben, womöglich weil sie über ein anderes Hintergrundwissen verfügen, gibt Dir keinen Grund zornig zu sein.

Zitat:
Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-9:
Täter 1 kommt nach 10 Jahren aus dem Gefängnis und begeht darauf wieder einen Missbrauch.
Er ist Pädophil. Was in der Realität zu 99% passiert. Mehr als eine Veranlagung, eine Krankheit?!?

Täter 2 wird nicht erwischt und bereut seine Tat?? Sehr weit her geholt deine Theorie!!

In der Regel bereut ein Pädophiler nicht seine Handlung sondern begründet sie für sich als „normale Sexualelle Handlung“. „Dem Kind hat es doch Spaß gemacht“.

OK, ich lasse die Katze aus dem Sack: Ich kenne ein Opfer persönlich, das sich mir anvertraut hat.
"Es" sagt, daß es froh ist, daß die Sache vorbei ist, und möchte nicht wieder alte Wunden aufreißen.

"Es" weiß, daß der Täter aus freien Stücken eine Therapie gemacht hat und sein Berufliches Umfeld so geändert hat, das er nicht mehr in Versuchung gerät.

So stelle ich mir einen Täter vor, der Reue zeigt , und der ohne Gefängnis den rechten Weg gefunden hat.

Vielleicht versteht der eine oder andere nun meine Argumente besser, und ohne Zorn, Ernst

Ich kann hier nicht die Mehrheit der Opfer vertreten, sondern nur einen Einzelfall, aber auch diese Meinung sollte man respektieren.
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Hallo Hans und guten Abend.

Soll Täterschutz oder Opferschutz Vorang haben?
Darüber kann man in der Tat geteilter Meinung sein.
Warum auch nicht?

Der "Zorn" bei den stillen Grüßen ist aus dem Gedicht von Tina erwachsen.
Diese Art heftige Ergriffenheit meldet sich immer
wenn ich mit derartigen Vorgängen konfrontiert bin.

Wie kommst Du darauf das Du gemeint warst?

Nicht umsonst heist es oben... nach einem dicken Absatz.

Stellvertretend für alle anderen... (Opfer)
und danach folgt Tinas Gedicht.
Aber das ist Dir wohl entgangen.

Ich hoffe jetzt ist das richtig angekommen und auch verstanden worden.

MfG Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-12:
Der "Zorn" bei den stillen Grüßen ist aus dem Gedicht von Tina erwachsen.
Diese Art heftige Ergriffenheit meldet sich immer
wenn ich mit derartigen Vorgängen konfrontiert bin.

Wie kommst Du darauf das Du gemeint warst?

Ich dachte, Du wärst zornig auf mich, weil du möglicher weise glaubst ich stände mehr hinter den Tätern, als hinter den Opfern.

Ich bringe hier im Nachinein noch mal ein Zitat des Opfers, das ich kenne:
Zitat:
Ich weiß nicht, ob ich meinem Peiniger jemals wieder in die Augen schauen kann, und ich will es garnicht erst auspropieren.
Ich weiß aber, das er aus freien Stücken sein Leben geändert hat, und ich glaube, und hoffe, daß er mit seiner heutigen Lebensweise keinem Kind mehr etwas antut, dank der Therape, die er gemacht hat.
Ich weiß aber, oder besser ich vermute, daß ich ihn aus diesem Leben rausreißen würde, wenn ich ihn anklagen würde. er könnte dann seine Halt verlieren und wieder in ein Leben zurückfallen, in dem er wieder anderen schadet, und das will ich nicht verantworten. Zudem ist seine Tat längst verjährt.
Würde ich sein Leben zerstören, wie er einst meines zerstört hatte, so wäre ich kein bißchen besser als er.
Ich weiß nicht, ob ich ihm jemals verzeihen kann, aber ich will es zumindest vergessen
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Bei Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_v...
Unter "Gesetzeslage in einigen europäischen Ländern"
ist folgendes zu lesen...
Zitat:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden,
dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss.
Es kann ja durchaus möglich sein das meine Auffassungsgabe nicht ausreicht,
aber steht da tatsächlich ab 14 Jahren???

Darf ein zehnjähriges Kind (oder 5, 7, 11, 13,....wie alt auch immer) nicht NEIN sagen,
bei einem sexuellen Übergriff,
oder in Situationen die einem solchen vorraus gehen?
Das beginnt unter Umständen schon bei einem "Anfassen" das dem Kind unangenehm ist.
Darf sich also ein Kind unter 14 Jahren nicht wehren?

Wie interpretiert Ihr dieses Urteil?

Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Nachtrag:....
Zitat:
Das niedrigste Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in Deutschland
im Falle des sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB bei 14 Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland prinzipiell verboten.
Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.
Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter

Zu lesen unter "Schutzalter 14 Jahre"

Das gefällt mir schon wesentlich besser.
Dann kann man davon ausgehen das der Europäische Gerichtshof das ebenso sieht.
Hoffe ich jedenfalls.

MfG Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-14:
]Es kann ja durchaus möglich sein das meine Auffassungsgabe nicht ausreicht,
aber steht da tatsächlich ab 14 Jahren???

Darf ein zehnjähriges Kind (oder 5, 7, 11, 13,....wie alt auch immer) nicht NEIN sagen,
bei einem sexuellen Übergriff,
Ich seh das anders:
Es geht nicht um das Recht Nein zu sagen, sondern um das Recht Ja zu sagen.
Ein Kind über 14 hat das Recht Ja zu sagen. ein Kind unter 14 nicht, da sagt der Gesetzgeber automatisch NEIN

Im Allgemeinen gilt auch bei Erwachsenen:
Ein nicht ausgesprochenes NEIN bedeutet nicht automatisch Ja aber bevor nicht ein ausdrückliches Ja ausgesprochen wurde, sollte man die Situation immer als NEIN anerkennen.

Zitat:
oder in Situationen die einem solchen vorraus gehen?
Das beginnt unter Umständen schon bei einem "Anfassen" das dem Kind unangenehm ist.
Darf sich also ein Kind unter 14 Jahren nicht wehren?
Die Problematik ist für das Kind zwischen Absicht und tatsächlichem Versehen zu unterscheiden.
Ein versehentlicher Griff an die Brust oder sonstige intime Körperstellen kann z.B beim Sport durchaus passieren, z.B wenn der Lehrer einen Schüler beim Fallen von einem Sportgerät auffängt. Das ist für die "Geschädigte" zwar unangenehm, aber vom Lehrer nicht gewollt.

Wiederholen sich solche Vorfälle, oder greift der Lehrer bevorzugt an bestimmte Stellen, so muß das Kind diese Alarmzeichen erkennen und entsprechend reagieren, Z.B Eltern, Vertrauenslehrer etc informieren.
______________________________________

Dazu noch eine Anmerkung:

In der heutigen Zeit ist die Sexualität noch nie so aufgebauscht worden wie je zuvor.
Der Seitensprung ist zu einem regelrechten Wirtschaftszweig geworden.
Die "Willigen" werden in Kontaktbörsen und Flirtlines regelrecht verkuppelt.
Wer heute noch treu ist, ist schon fast ein Außenseiter. Die Moral geht dabei unter.
Ein Klick im Internet, und man hat den Partner für den nächsten One-night-stand gefunden.
Es wird gepo...., bis die Matratze qualmt.
Und da gibt es dann die jenigen, die vielleicht nicht so gut aussehen, die schüchtern sind, etc.
Die machen sich dann an die schwächsten ran, unsere Kinder. Und wenn´s nicht die Kinder sind, dann vielleicht die hübsche Blonde von nebenan, oder die "Kleine", die abends durch den Stadtwald joggt

Ich bin der Meinung, daß ohne diese Vermarktung der Sexualität, und der damit verbundenen Verrohung unserer Gesellschaft so manche Sexualtat nicht begangen würde.

Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 11.03.2010 um 12:55 Uhr.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Was mich an der Sache wundert, ist, daß überwiegend Jungen mißbraucht wurden, und nicht, wie man erwarten könnte Mädchen

Das weckt in mir den Verdacht, das alle Pädophile schwul sind.( zumindest alle jetzt aufgedeckten Fälle)

Das wiederum erweckt in mir die Frage, ohne daß ich jemanden hier beleidigen möchte ob in jedem Schwulen ein Pädophiler steckt.
Ich hab mal gehört, daß Schwule auf "kleine Hintern" stehen, und kleine Jungs haben nunmal "kleine Hintern"

Wie gesagt: nicht böse sein, ich will hier nicht den Zorn der Homosexuellen auf mich ziehen, ist halt nur ´ne Frage!

Es hat sich auch gezeigt, daß viele Geistliche die Täter sind.
Stellt sich wiederum die Frage: muß ich nun Angst haben, daß auch "unser Pfarrer" pädophil ist?

Wem können wir noch vertrauen, und vor allem, wem können wir unsere Kinder anvertrauen?

Am schlimmsten ist, das die ganze Sache das "Geschlecht Mann" in Mißkredit bringt. Während die "Damen der Gesellschaft" bei der Sache unbeschadet bleiben, liegt nun ein absolutes Mißtrauen über allen Männern in entsprechenden Positionen.
Weil einige Männer nicht ihre Finger bei sich behalten können, werden nun 99,9 % der Männerwelt, (der Anteil, der sich nichts zu Schulden kommen läßt), möglicher weise aus dem Umfeld der Kinderbetreuung verbannt, Zumindest sinkt für sie, bei gleicher Qualifikation, die Chance einen solchen Beruf zu ergreifen.

Bei solchen Folgen für die Gesellschaft, die geschädigten Kinder noch garnicht mitgerechnet, sollte man echt darüber nachdenken, die Steinigung wieder einzuführen.
Ich zumindest habe einen Haß auf die Übeltäter.

Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 13.03.2010 um 12:32 Uhr.
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Zitat:
H. ist Vorsitzender des „Vereins für belletristische und wissenschaftliche Pädoliteratur“ mit Sitz in Berlin.
G. betreibt das Internetforum „K13-Online“, das sich der „Berichterstattung und Information zu den Themen Pädophilie,
Päderastie und nahen Homosexualität“ verschrieben hat.
Zwei führende Köpfe einer Bewegung,
die sich offen und mit Nachdruck für die Liebe zwischen Erwachsenen und Kindern einsetzt.
Das Strafgesetzbuch nennt diese Liebe sexuellen Missbrauch von Kindern.
Zitat:
Dieter G. ist sehr engagiert, wenn es darum geht, seine Thesen im Internet zu verbreiten.
Neben der eigenen Internetplattform dienen ihm dazu die Foren von Nachrichtenseiten,
in denen er unbehelligt seine Positionen vertreten kann:
z. B. „Der Besitz von Kinderpornografie ist kein Kindesmissbrauch, weil der Besitzer keine Kinder missbraucht hat.“
Das ist aber noch nicht alles.
Zitat:
Es werden weiter Bücher wie der Roman „Blutjung“ erscheinen, in denen der Kölner Autor Walter Foelske eine schwülstige Geschichte erzählt:
„Torsten liebt Christian, Christian Torsten. Torsten ist zwölf, Christian ein gestandener Mann.
Kaum jemand ist auf ihrer Seite.“
Erschienen ist die Geschichte im Trotz-Verlag von Reinhard Knoppka, einem bekennenden Pädophilen.
Quelle: http://www.focus.de/panorama/welt/missbrauchsskanda... tml

Weil:...„Entsprechende Neigungen kundzutun, ist nicht strafbewehrt“,
heißt es dazu beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Sich zu bekennen, pädophil zu sein, wird nicht verfolgt.

So zeigt Der Liberalismus seine unschönsten Seiten. Es ist zum aus der Haut fahren.

MfG Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1588-18:
Weil:...„Entsprechende Neigungen kundzutun, ist nicht strafbewehrt“,
heißt es dazu beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden.
Sich zu bekennen, pädophil zu sein, wird nicht verfolgt.

Die Sache ist sehr grenzwertig, LEIDER

Mann kann auch keinen in den Knast bringen, nur wenn er sich wünscht einmal eine Frau zu vergewaltigen.
Auch kann man niemand belangen, der mal gerne jemand umbringen würde.
Der Wunsch allein macht noch nicht die Tat aus.
Dann säßen zwei Drittel der Bevölkerung hinter Gittern.(ist vielleicht etwas übertrieben, aber du weißt, was ich meine)

Aber wenn es dann zur Tat kommt, dann ist es zu spät!
Wo will man ansetzen. Woran soll man erkennen, wenn der Täter vom Wunsch zur Tat übergeht?
Vielleicht wird eines Tages möglich sein, den Menschen einen Chip zu implantieren, der dann, sobald die Person eine Gewalttat begeht, ihm einen kräftigen Stromstoß versetzt.

Bis dahin können wir leider nur wachsam sein, und auf das Verhalten unserer Kinder achten mit den Kindern reden ,und ihnen das Vertrauen schenken, daß sie sich uns im Ernstfall anvertrauen können, und auf unsere Hilfe zählen können.
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1588-19:
(...)
Der Wunsch allein macht noch nicht die Tat aus.
Dann säßen zwei Drittel der Bevölkerung hinter Gittern.(ist vielleicht etwas übertrieben, aber du weißt, was ich meine)
(...
Hallo Hans, sei gegrüßt.
Sicherlich ist mir klar worauf Du hinaus willst.
Allerdings ist der Aufwand relativ gering hier Abhilfe zu schaffen.
Der § 176 Strafgesetztbuch behandelt den sexuellern Mißbrauch von Kindern. Dort heist es in Absatz 4 Ziffer 4
Zitat:
(Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer) 4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.
Hier genügt ein wenig umformulieren um auch die verbale, schriftliche, und optisch eindeutige Beschönigung der Pädophälie unter Strafe zu stellen.
Dazu sollten doch Berufsjuristen in der Lage sein wenn es um die Sicherheit der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft, um unsere Kinder geht.
Desweiteren könnte man den § 184 Strafgesetzbuch "Verbreitung pornographischer Schriften" dahin gehend erweitern das er auch greift, bei solchen Projekten, die den immerhin mit Strafe bedrohten Tatbestand des Kindesmissbrauchs darstellen und beschönigen wollen.
Im einfachsten Fall nennt man das einfach mal "Anstiftung zu einer Straftat", oder auch deren "Verherrlichung".

Das es nicht schon lange so ist, lässt leider vermuten, das die Pädophielen sich doch auf die Unterstützung weitreichender Kreise verlassen können.
Somit über eine gut funktionierende Lobby verfügen die den Kindern natürlich nicht zur Verfügung steht.

MfG Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Hallo Ernst,

Klar verstehe ich Deine Argumente, aber , wie bereits erwähnt, ist die Sache GRENZWERTIG

Nehmen wir mal an ein "älterer Herr" vielleicht 60, sieht eine 13 Jährige (die sehen heute ja aus wie 18) im Minirock und sagt spontan: "Da würde ich gerne noch mal jung sein"

Wie interpretierst Du diese Aussage? Denkst Du, er würde gerne eine 13 jährige vergewaltigen, um seinen Gefühlen nachzukommen?
Oder ist es nur so dahin gesagt?

Eine Aussage allein macht noch keinen Pädophilen
Und genau da sehe ich das Problem, zwischen denen, die "nur reden" und denen, die "wirklich handeln" wollen, zu unterscheiden.

Zum Vergleich: Es gibt viele, die spontan sagen: "Wenn ich den kriege, den bring ich um."
Das wäre bereits die Ankündigung einer Straftat.
Oder auch Äußerungen wie: "Bei Hitler hätte es sowas nicht gegeben."
Ist das bereits rechtsradikale Propaganda?

Aber diese Leute reden nur, haben nicht wirklich den Wunsch, das ihre Äußerung real wird.

Wo ziehst Du die Grenze?

Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 14.03.2010 um 09:56 Uhr.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
In dem Zusammenhang stellt sich mir die Frage:Muß sich der Papst für das Fehlverhalten seiner "Angestellten" verantworten.

Letztendlich ist die Kirche ein "Dinstleistungsunternehmen", dessen Dienstleistung aus dem Abhalten von Messen, Abnahme der Beichte, Hochzeiten, Beerdigungen und sonstigen Festen, betreuen von Jugend und älteren Menschen, besteht.
Bezeichnen wir den Papst mal als den obersten Chef, und die Bischhöfe, Priester Kardinäle etc. sind seine Angestellten.

Nun gibt es auch andere Dienstleistungsunternehmen, die aus einem Chef und Angestellten besteht.
Wenn einer dieser Angestellten ein Vergehen oder eine Straftat begeht, so ist doch der Chef hierfür nicht verantwortlich.
Nehmen wir mal einen Schulbusfahrer, einen Kindergärtner oder einen Bademeister.
Auch bei diesen Berufen trifft den Chef keine Schuld, wenn der Angestellte sich pädophil verhält.

Dem Pabst bleibt letztendlich die Möglichkeit, seine Untergebenen Abzumahnen oder rauszuschmeißen, falls das Vergehen während der "Dienstzeit" begangen wurde. Alles andere ist Sache der Staatsanwaltschaft
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
avatar
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1588-21:
Hallo Ernst,
(...)
Wo ziehst Du die Grenze?

[Nachricht zuletzt bearbeitet von Hans-m am 14.03.2010 um 09:56 Uhr]
In § 130 Strafgesetzbuch heist es zur "Volksverhetzung"
im ersten Absatz:
Zitat:
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1.zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Und das soll nur bei der Volksverhetzung funktionieren?
Warum nicht auch bei der Beschönigung oder gar Verherrlichung von dem Straftatsbestand "Kindesmissbrauch".
Dann wären zumindest solche wiederwärtigen Internett-Seiten und dubiose Printprodukte von der Bildfläche verschwunden.
Aber die Umsetzung ist nur eine Frage von starker oder schwacher Lobby.

MfG Ernst Ellert II.
Signatur:
Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
Deine Zeit ist jetzt und hier, vergeude sie nicht.
[Gäste dürfen nur lesen]
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1588-23:
Dieses „Unternehmen“ katholische Kirche ist mehr als ein simple Firma.

Warum versuchst du die Situation auf ein wirtschaftliches Unternehmen zu reduzieren?

In meinen Augen ist die Kirche ein Dienstleistungsunternehmen.
Sie vermarktet das Produkt "Glauben", und betreibt demenstsprechend für das "Produkt" Propaganda.
Zitat:

Die Beichte ist ja das Dilemma der kath. Kirche.

Beichte und dir wird vergeben. Egal was immer du getan hast, dir wird vergeben.
Eine fast perfekte religiöse Einrichtung um Menschen in ihren abartigsten Vergehen zu Vergeben und somit an dieses „Unternehmen“ zu binden.
Funktioniert seit Jahrhunderten.

Bringst du jemand um....dir wird vergeben.
Misshandelst du deine Frau.....dir wird vergeben.
Missbrauchst du ein minderjähriges Kind....dir wird vergeben.......u.s.w

Eine kranke Einrichtung weit ab von den jeweiligen Staat/Länder-Gesetzen.

Da ist man doch gerne Katholik.

Das Beichtgeheimnis ist ein dummer simpler Trick die gängigen „weltlichen“ Gesetze zu umgehen.
Eine Abhängig mache der primitivsten Art. (Mittelalter).

Die Kirche setzt auf bei der Vergebung auf die Reue.
Aber welcher Mensch (Preister, Bischof) kann schon entscheiden, ob die Reue eines Beichtenden echt oder geheuchelt ist.

Echte Reue heist, die Fehler einzusehen, und in Zukunft bemüht sein diese nicht mehr zu begehen.

Hier setzt die Kirche zu 99% aufs falsche Pferd.
Signatur:
Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
[Gäste dürfen nur lesen]
In diesem Forum dürfen nur Mitglieder schreiben. Hier kannst du dich anmelden
Zum Seitenanfang Nach oben