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Beitrag Nr. 1587-1
09.03.2010 12:01
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Also nicht nur die Medien lügen, betrügen, verschleiern und enthalten vor.Zitat:Folgende Delikte sind nun nicht mehr meldepflichtig: Schlägereien, Beleidigungen von Lehrern, Sachbeschädigungen, Anpöbelei, Selbsttötungs-Gedanken und -äußerungen, Todesfall im schulischen Umfeld.
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Beitrag Nr. 1587-2
09.03.2010 12:17
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Zitat:Folgende Delikte sind nun nicht mehr meldepflichtig: Schlägereien, Beleidigungen von Lehrern, Sachbeschädigungen, Anpöbelei, Selbsttötungs-Gedanken und -äußerungen, Todesfall im schulischen Umfeld.
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Beitrag Nr. 1587-4
09.03.2010 13:43
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Beitrag Nr. 1587-5
09.05.2010 18:27
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Zitat:§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Beitrag Nr. 1587-6
10.05.2010 12:19
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Quante schrieb in Beitrag Nr. 1587-4:Traue nie einer Statistik, welche du nicht selbst gefälscht….oder, was ist die Steigerungsform der Lüge?
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Beitrag Nr. 1587-7
10.05.2010 12:39
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Zitat:§ 263 StGB
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
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Beitrag Nr. 1587-8
10.05.2010 14:04
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Beitrag Nr. 1587-9
11.05.2010 12:45
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Feyn137 schrieb in Beitrag Nr. 1587-8:Ich vertrete schon lange die ansicht, das wir eine gegenbewegung zur emanzipation brauchen.
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Beitrag Nr. 1587-10
08.10.2010 09:38
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Wie kümmern die Herrschaften bei der Arge sich um Gesetze und Vorschriften?Zitat:Bereits Mitte September habe demnach die Bundesagentur für Arbeit (BA) begonnen, die geplanten Rechtsänderungen in allen laufenden Fällen zu berücksichtigen. So bekämen von Hartz IV abhängige Eltern zum Beispiel Bescheide mit dem Hinweis, dass das Elterngeld "ab 01.01.2011 als sonstiges Einkommen angerechnet", also gestrichen werde. Nach Angaben der BA werden die Jobcenter bis Ende des Jahres mehr als 300.000 Bescheide versenden, in denen die vorgesehenen Rechtsänderungen bereits vorweggenommen werden.
Alle Ganoven ziehen wieder mal an einem Strick.Zitat:Eine Sprecherin der Behörde begründete das Vorgehen der Agentur damit, man wollen so den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten. "Außerdem können wir so vermeiden, dass wir 2011 zu viel bezahlte Leistungen zurückfordern müssen", sagte sie weiter. Insgesamt verschickt die Behörde jährlich etwa 27 Millionen Bescheide an Hartz-IV-Empfänger. Bei ihrer Vorgehensweise wird die Bundesagentur vom Bundesarbeitsministerium unterstützt. Das Ministerium hat bei der Grundsicherung die Rechtsaufsicht.
Höchst unwahrscheinlich das der Städtetag da noch eingreifen kann.Zitat:Der Deutsche Städtetag protestierte nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" beim Bundesarbeitsministerium gegen das Vorgehen. Die Interessenvertreter der Kommunen halten es für schlicht "rechtswidrig", weil es noch keine gültige Rechtsnorm für die erlassenen Bescheide gebe. In einem Schreiben an das Ministerium verweist der Städtetag darauf, dass kommunale Interessen "massiv berührt" seien.
Eine Mutter schiebt ihre Kinder in einem Kinderwagen und einem Dreirad (Foto: AP) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: 300 Euro Elterngeld erhalten Eltern mit Hartz-IV-Einkommen - bislang. ]
"Wir befürchten enorme verwaltungsorganisatorische und ökonomische Auswirkungen aufgrund der Vielzahl der zu erwartenden Widerspruchs- und Klageverfahren", warnt der Städtetag. Die Kommunen sind für die Bescheide mitverantwortlich, weil sie Leistungen für Unterkunft und Heizung an die Hartz-IV-Empfänger gewähren.
Zitat:Brigitte Pothmer, Arbeitsmarktexpertin der Grünen, wirft dem Arbeitsministerium vor, die gesetzgebenden Gremien übergangen zu haben. "Fakt ist, dass weder Parlament noch Bundesrat über die Pläne von Ministerin Ursula von der Leyen entschieden haben. Bis das nicht passiert ist, ist es rechtswidrig, wenn die Jobcenter vorauseilend den Regierungswillen ausführen und damit Fakten schaffen", sagte Pothmer.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.