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Beitrag Nr. 1583-1
01.03.2010 16:25
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Zitat:Als Banzan über einen Markt ging, hörte er ein Gespräch zwischen einem Metzger und seinem Käufer.
"Gib mir das beste Stück Fleisch, das du hast", sagte der Käufer.
"Alles in meinem Laden ist das beste", erwiderte der Metzger. "Du kannst hier kein einziges Stück Fleisch finden, das nicht das beste ist."
Bei diesen Worten wurde Banzan erleuchtet.
Eine der Zen-Geschichten
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Beitrag Nr. 1583-2
01.03.2010 17:28
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Beitrag Nr. 1583-3
02.03.2010 09:11
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Zitat:Auch hat der oder diejenige einen großen Vorsprung.
Er oder sie ist schon da wo wir noch alle hin müssen.
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Beitrag Nr. 1583-4
04.03.2010 08:43
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Beitrag Nr. 1583-5
04.03.2010 14:23
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Zum Teufel mit solchen äußeren Einschränkungen...Zitat:Also hat es vielleicht auch sein gutes wenn man sich nicht unbedingt von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehen muss und sich gegenseitig mustert.
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Beitrag Nr. 1583-6
04.03.2010 19:01
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Beitrag Nr. 1583-7
05.03.2010 08:29
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Beitrag Nr. 1583-8
08.03.2010 12:11
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.