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Beitrag Nr. 1581-1
28.02.2010 13:56
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Beitrag Nr. 1581-2
28.02.2010 14:14
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Beitrag Nr. 1581-4
28.02.2010 17:13
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Beitrag Nr. 1581-6
28.02.2010 17:53
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Hallo Gegenwart, sei gegrüßt.Gegenwart schrieb in Beitrag Nr. 1581-1:(...)
Jetzt meine Frage: wie lange wird es möglich sein, diese und unzählige ähnliche Zustände aufrecht zu erhalten?
(...)
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Beitrag Nr. 1581-7
28.02.2010 18:49
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.