Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-41
24.02.2010 14:32
|
Zitat:armes Deutschland
Was hätte ich für einen Grund stolz zu sein ein Deutscher zu sein?
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-42
24.02.2010 15:48
|
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-43
24.02.2010 17:31
|
Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1558-42:... Allerdings gab es zu Ghandis Zeiten keinen globalen neoliberalen, freien Markt. (den so genannten)
Auch funktionierten die Medien noch nicht so ferfekt wie heute.
Und das wichtigste von allem, Mahatma Gandhi hatte etwas was es hier nicht gibt.
Er hatte Inder als Volk und Gefolgschaft.
Wem hier in unseren Breiten willst Du die Entbehrungen aufbürden die seinerzeit in Indien durchzustehen waren.
Da sehe ich schwarz.
(das hat jetzt mit Hautfarbe nichts zu tun)
Mit den besten Grüßen.
Ernst Ellert II.
Beiträge: 164, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-44
24.02.2010 19:15
|
Zitat:Nehmen wir an, eine Gemeinde hat zahlreiche Erwerbslose, aber gleichzeitig kaputte Straßen
Es geht ein Großteil der Einnahmen für Sozialleistungen an die Arbeitslosen.
Würde die Gemeinde umdispunieren, und mehr Geld in den Straßenbau stecken, so könnten ortsansässige Firmen diese Auftrage erledigen. Diese Firme müssten, wegen der verbesserten Auftragslage, Arbeitslose einstellen.
Damit könnte das Geld, das nun nicht mehr für die Arbeitslosen aufgewendet wird, in den Straßenbau fließen und somit indirekt die ehemals Arbeitslosen ernähren.
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-45
25.02.2010 09:19
|
Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1558-41:Politiker.
Sie ist daran gescheitert, weil sie Gewalt als Mittel ergriff.
Zitat:Und hier kommen die Griechen ins Spiel: Die Griechen oder allgemeiner die Mediterraner sind etwas schneller darin, Synergien zu bilden, die eine globale Veränderung bewirken können. Von denen können wir lernen.
Beiträge: 164, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1558-46
05.03.2010 12:25
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.