Zampano
Beiträge: 164, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1553-1
10.01.2010 22:21
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Lanja3
Beiträge: 138, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1553-2
11.01.2010 19:41
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Zampano schrieb in Beitrag Nr. 1553-1:Die Würze liegt in der Kürze.
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1553-3
15.01.2010 12:20
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Lanja3 schrieb in Beitrag Nr. 1553-2:: "Getretener Quark wird breit; nicht stark."
Lanja3
Beiträge: 138, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1553-4
17.01.2010 11:30
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Zitat:"Das sollte das" nicht mehr und nicht weniger.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.