Ernst Ellert II
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Beitrag Nr. 1548-63
28.07.2017 10:04
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Okotombrok
Beiträge: 1.476, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1548-64
28.07.2017 12:04
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1548-63:Aber nun steht unangemeldet verfressenes Viehzeug auf der Matte dem ich nicht einen Bissen von mir gönne.
Kirsche
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Beitrag Nr. 1548-65
28.07.2017 12:07
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Claus
Beiträge: 2.420, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1548-66
28.07.2017 17:54
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Stueps
Beiträge: 3.476, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1548-67
28.07.2017 19:46
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Harald Denifle
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Beitrag Nr. 1548-68
28.07.2017 20:26
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Zitat von Ernst:Ein Zentrum von Macht geht den Bäumen wer weis wo vorbei aber ein Leben ohne Artgenossen ist für diese Bäume die Hölle.
Harti
Beiträge: 1.642, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1548-69
29.07.2017 15:13
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Otto
Beiträge: 1.233, Mitglied seit 10 Jahren
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Beitrag Nr. 1548-70
29.07.2017 16:58
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1548-63:Alle, denen noch eine Antwort von mir zusteht oder mit denen ein Gedankenaustausch nicht abgeschlossen ist, mögen mir verzeihen.
Aber nun steht unangemeldet verfressenes Viehzeug auf der Matte, dem ich nicht einen Bissen von mir gönne.
Quante
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Beitrag Nr. 1548-71
30.07.2017 10:02
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Keen
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Beitrag Nr. 1548-72
31.07.2017 08:59
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Kirsche
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Beitrag Nr. 1548-73
13.12.2017 16:22
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Elenore11
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Beitrag Nr. 1548-74
03.05.2018 12:39
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Thomas der Große
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Beitrag Nr. 1548-75
23.05.2020 01:01
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.