Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-1
11.10.2009 13:37
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-2
11.10.2009 15:35
|
Beiträge: 473, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-3
11.10.2009 18:05
|
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-4
11.10.2009 23:11
|
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-5
11.10.2009 23:31
|
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-6
12.10.2009 00:08
|
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-7
12.10.2009 09:21
|
Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1498-3:Ich denke mal der Ball beschleunigt so lange, bis der Luftwiderstand die Geschwindigkeit soweit abbremst, das keine Beschleunigung mehr möglich ist.
Beiträge: 473, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-8
12.10.2009 13:43
|
Zitat:Ideal wäre Vakuum, dann hätte man überhaupt keine Bremswirkung.
Beiträge: 105, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-9
12.10.2009 13:53
|
Wegen Zunahme der trägen Masse. Auch die Masse unterliegt der Lorentz-Transformation. Dadurch wächst der notwendige Energieaufwand so stark, dass ein mit Ruhemasse behafteter Körper niemals Lichtgeschwindigkeit erreichen kann.Zitat:Wobei die Frage aufgewerfen muss, warum eine Körper im freien Fall ( Vakuum ) diese Grenze haben sollte??
Beiträge: 473, Mitglied seit 14 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-10
12.10.2009 14:02
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-11
12.10.2009 16:39
|
Ich denke, dann würde die Vollgummiball einfach verschmelzen und eventuell die Erde garnicht erreichen.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1498-6:In so einem Fall werden natürlich die Luftreibungskräfte irgendwann die Kräfte der Schwerkraft aufheben.
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-12
12.10.2009 18:52
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1498-13
12.10.2009 19:02
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.