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Was wird aus dem Wissen der Menschheit?

Thema erstellt von Bernhard Kletzenbauer 
Beiträge: 530, Mitglied seit 11 Jahren
Uwe2 schrieb in Beitrag Nr. 1489-80:
Die quasi automatische Speicherung von Daten als physikalischer Vorgang?
Das ist seltsam!

Ich finde "Spukhafte Fernwirkung" auch seltsam, aber es gibt sie.
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"Heute ist nicht aller Tage ich komm' wieder keine Frage"
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1489-72:
 
Stichwort: Vererbung (Schenkung) von Webauftritten


Interessant ist, dass jetzt sogar der Gesetzgeber begonnen hat, Regelungen zu schaffen, die es erlauben, eigentümerlos gewordenes Wissen der Allgemeinheit per Internet zugänglich zu machen: siehe http://www.computerwoche.de/a/verwaiste-und-vergrif...

 
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Grtgrt schrieb in Beitrag Nr. 1489-82:
Interessant ist, dass jetzt sogar der Gesetzgeber begonnen hat, Regelungen zu schaffen, die es erlauben, eigentümerlos gewordenes Wissen der Allgemeinheit per Internet zugänglich zu machen: siehe http://www.computerwoche.de/a/verwaiste-und-vergrif...

 

Zitat:
Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind.

Das ist quasi die Antwort auf meinen Beitrag Nr. 2017-1 Recht an geistigem Eigentum

Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2017-1:
Nun finde ich aber einen Gegenstand, der "geistiges" Eigentum beinhaltet, z.B ein Manuskript für ein Patent, oder eine Muster-CD für ein noch nicht veröffentlichtes Musikstück. Es befindet sich keine Adresse oder ähnliches darauf, was auf den Eigentümer hinweist.
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Darf ich dieses "geistige Eigentum" nun vermarkten, als ob es meins wäre?
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Wer jung ist, meint, er müsste die Welt retten :smiley8:
Der Erfahrene erkennt, dass er nicht alle Probleme lösen kann
:smiley3:
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1489-83:
Das ist quasi die Antwort auf meinen Beitrag Nr. 2017-1 Recht an geistigem Eigentum

Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 2017-1:
Nun finde ich aber einen Gegenstand, der "geistiges" Eigentum beinhaltet, z.B ein Manuskript für ein Patent, oder eine Muster-CD für ein noch nicht veröffentlichtes Musikstück. Es befindet sich keine Adresse oder ähnliches darauf, was auf den Eigentümer hinweist.

Darf ich dieses "geistige Eigentum" nun vermarkten, als ob es meins wäre?


Nun, Hans-m,

ich fürchte, das jener Gesetzentwurf noch nicht ganz die Antwort darauf ist. In einer Bemerkung auf seiner letzten Seite steht nämlich auch:

Zitat:
 
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich die Anforderungen an eine "sorgfältige Suche" (§ 61a des Urheberrechtsgesetzes in der Entwurfsfassung) nach den Rechteinhabern aus den Vorgaben von Artikel 3 der Richtlinie 2012/28/EU ergeben. Die Richtlinie gebietet eine sorgfältige Suche, um die Rechte der Rechtsinhaber zu wahren, deren Werke – den Vorgaben der Richtlinie entsprechend – ohne ihr (vertragliches) Einverständnis genutzt werden dürfen.

In diesem Gebot nach » sorgfältiger Suche « steckt offenbar der Pferdefuß, denn:
  • Sie ohne hohe Kosten durchzuführen könnte unmöglich sein,
  • und ob sie "sorgfältig" genug war, wird nie so ganz eindeutig zu sagen sein (dafür werden schon die Rechtsanwälte sorgen, die Geld damit verdienen wollen).

Gruß, grtgrt
 
Beitrag zuletzt bearbeitet von Grtgrt am 26.07.2013 um 14:15 Uhr.
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Schon 15.000 Jahre v. Chr. entschtanden Wandmalereien in Lascaux mit Tieren die man nur aus dem Zoo oder aus der Gefriertruhe kannte. Voyager 1 wurde mit einer goldenen Schallplatte über die Erde ins All geschossen, alles für die milliarden Generationen von Pionieren die nach uns leben.
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Sivasangaran schrieb in Beitrag Nr. 1489-85:
Schon 15.000 Jahre v. Chr. entschtanden Wandmalereien in Lascaux mit Tieren die man nur aus dem Zoo oder aus der Gefriertruhe kannte. Voyager 1 wurde mit einer goldenen Schallplatte über die Erde ins All geschossen, alles für die milliarden Generationen von Pionieren die nach uns leben.

Gabs denn vor 15.000 Jahren schon Gefriertruhen? ;-)
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