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Beitrag Nr. 1459-1
20.07.2009 06:15
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Beitrag Nr. 1459-2
20.07.2009 09:17
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Beitrag Nr. 1459-3
27.07.2009 05:26
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Beitrag Nr. 1459-4
27.07.2009 09:58
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1459-3:gelöfelt.hört sich aber so ungeschickt und maßlos an:-)
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Beitrag Nr. 1459-6
27.07.2009 13:01
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Beitrag Nr. 1459-8
27.07.2009 14:12
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Beitrag Nr. 1459-10
27.07.2009 15:01
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Beitrag Nr. 1459-11
27.07.2009 18:44
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Beitrag Nr. 1459-13
27.07.2009 20:58
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Zitat:Hallo Zeitreisende,
natürlich ist man das, was man denkt. Aber man denkt nur das, was man aufgrund äußerer Einflüsse denken kann. Beispiel: Wer auf einem Planeten lebt, der IMMER von einer undurchsichtigen Wolkendecke verhangen ist, wird wohl nie auf den Gedanken kommen, das Universum sei unendlich, oder dass fremde Lebewesen auf anderen Planeten leben könnten - ganz einfach, weil niemand je Sterne gesehen hat und daher nie auf die Idee kam. Landen nun Außerirdische (vielleicht Menschen ;-)) auf deren Planeten, sieht die Sache schon wieder komplett anders aus.
Zitat:Ich denke auch, dass die Welt, die wir als real empfinden, genauso eine Simulation unseres Hirns ist wie jeder Traum.
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Beitrag Nr. 1459-14
28.07.2009 13:03
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Beitrag Nr. 1459-15
28.07.2009 16:47
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Beitrag Nr. 1459-16
28.07.2009 23:36
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.