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Beitrag Nr. 1449-1
10.07.2009 13:33
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Beitrag Nr. 1449-3
10.01.2010 10:29
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Beitrag Nr. 1449-5
10.01.2010 16:59
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Damit wird Google und die kleinen Mitwettbewerber (ca.20%) zu willigen Handlangern diverser Innenminister (bei uns)Zitat:Der Benutzer wird über einen Hinweis auf die Filterung der Suchergebnisse „aus Rechtsgründen“ aufmerksam gemacht. Dabei wird auf eine Erläuterung verwiesen, dass „von einer zuständigen Stelle in Deutschland mitgeteilt wurde, dass die entsprechende URL unrechtmäßig ist“. Welche zuständige Stelle das ist oder aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die Entfernung erfolgte, wird nicht erläutert.
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Beitrag Nr. 1449-7
10.01.2010 18:50
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Nicht zu vergessen die Vorratsdatenspeicherung wo es heist......Neo-x schrieb in Beitrag Nr. 1449-6:(...)
Überwachungskameras allerorten, Nacktscanner, was kommt als Nächstes?
Die Überwachung wird in unserer Zukunft in ungeahnte Dimensionen fortgesetzt werden.
Dieser Unfug ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft und geltendes Recht. Unserm Schäuble sei Dank.Zitat:Unter anderem zum Zweck der Strafverfolgung werden Telekommunikationsanbieter und Internetprovider verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation für sechs Monate „auf Vorrat“ zu speichern. Im Einzelnen sind das:
* Für Telefonverbindungen die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Anrufzeit sowie bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen und bei anonymen Guthabenkarten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle. Für Kurznachrichten (SMS) gilt das Gesagte entsprechend. Bei Internet-Telefondiensten ist auch die jeweilige IP-Adresse des Anrufers bzw. des Angerufenen zu speichern.
* Für den Verbindungsaufbau mit dem Internet, die für diese Verbindung vergebene IP-Adresse des Nutzers. Nicht gespeichert werden die IP-Adresse und die URIs der im Internet aufgerufenen Adressen, sowie auch nicht die abgerufenen Inhalte selbst.
* Beim Versand einer E-Mail die Absender-IP-Adresse, die E-Mail-Adressen aller Beteiligten und der Zeitpunkt des Versands, beim Empfang einer E-Mail auf dem Mailserver wiederum alle involvierten E-Mail-Adressen, die IP-Adresse des Absender-Mailservers und der Zeitpunkt des Empfangs, beim Zugriff auf das Postfach der Benutzername und die IP-Adresse des Abrufers. Weitere Bestandteile der E-Mails werden nicht gespeichert.
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Beitrag Nr. 1449-9
17.05.2010 14:55
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Quelle und mehr Infos:Zitat:Bremsen blockieren, Insassen einsperren, laute Musik einspielen:
Wer sich in den Bordcomputer eines modernen Pkw einschleust, kann viel Schaden anrichten.
Dass die Bordvercomputerung sogar regelrecht gefährlich werden kann, legt eine Studie amerikanischer Sicherheitsforscher nahe,
die diesen Mittwoch auf der Security Conference in Oakland vorgestellt werden soll.
In seinem Bericht beschreibt das Team, dass man über den Diagnose-Port Zugriff auch auf sensible Systeme bekommen
und den Fahrer komplett abklemmen kann.
Ob Bremsen, Motor oder Anzeigen, die "rudimentären Sicherheitsmaßnahmen" hätten leicht überwunden werden können.
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Beitrag Nr. 1449-11
17.05.2010 19:52
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.