Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1448-1
10.07.2009 12:59
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Zytegyst
Beiträge: 30, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1448-2
10.07.2009 13:59
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ZEUS
Beiträge: 58, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1448-3
10.07.2009 16:06
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Zitat:…Deshalb ist jeder Tod eines Menschen dort für mich eben ein besonderes Vergnügen.
Zytegyst
Beiträge: 30, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1448-9
12.07.2009 18:01
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.