Uwe.
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1446-1
09.07.2009 13:10
|
Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1446-2
09.07.2009 14:19
|
Bauhof
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1446-3
09.07.2009 17:14
|
Hallo Uwe,Uwe. schrieb in Beitrag Nr. 1446-1:Und wenn wir in einem Glas Teilchen bis zum absoluten Nullpunkt abkühlen könnten, würden wir die dann noch sehen oder würden nicht vielmehr auch die (reflektierten) Photonen in der Kälte erstarren?
Uwe.
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1446-4
09.07.2009 18:36
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.