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Beitrag Nr. 1443-1
05.07.2009 15:18
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Beitrag Nr. 1443-2
27.07.2009 12:43
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Beitrag Nr. 1443-3
27.07.2009 18:19
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Beitrag Nr. 1443-4
27.07.2009 19:09
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Zitat:Auf der anderen Seite kenne ich unglaublich viele Leute, die an Gott glauben und sich trotzdem die Seele aus dem Leib heulen, wenn ein geliebter Mensch stirbt. Sollten diese Leute nicht eher froh sein, dass ihr geliebter Verwandter nun bei Gott ist und es sogar noch besser hat als auf Erden? Wer *wirklich* daran glaubt, dass nach dem Tod nicht Schluss ist, der sollte auch kein Problem mit sowas haben, finde ich.
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Beitrag Nr. 1443-5
28.07.2009 09:03
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Beitrag Nr. 1443-6
28.07.2009 09:04
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Beitrag Nr. 1443-7
28.07.2009 13:05
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.