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Beitrag Nr. 1440-47
31.08.2009 09:14
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1440-46:der andere ist wie unser zurückhaltendes Kind, staut
unbequeme Aggressionen auf und präsentiert sie dann, wenn
der Staudamm bricht, in bestialischer Form.
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Beitrag Nr. 1440-48
31.08.2009 11:12
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Zitat:Und dann, wenn der Druck zu groß wird, kommt es zur Explosion
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Beitrag Nr. 1440-49
31.08.2009 12:30
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Solo1 schrieb in Beitrag Nr. 1440-48:Ich spiele selber ab und zu solche Spiele, aber Gewalttätig bin ich dadurch nicht. Ich könnte keiner Fliege was zu leide tun. PC und Wirklichkeit sind bei mir absolut getrennt.
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Beitrag Nr. 1440-50
31.08.2009 15:04
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.