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Beitrag Nr. 1433-1
28.06.2009 14:29
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Ist von Konfuzius, (551 - 479 v. Chr.) überliefert.Zitat:Wer unsere Träume stiehlt, gibt uns den Tod.
Wie ist das bei Euch?Zitat:Tätigkeit ist der letzte Ausweg jener, die nicht verstehen zu träumen.
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Beitrag Nr. 1433-2
28.06.2009 15:02
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Zitat:Schon alle Kindheitsträume verwirklicht?
Wird noch daran gearbeitet?
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Beitrag Nr. 1433-3
28.06.2009 16:05
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1433-4
29.06.2009 12:35
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Ich sage dazu folgendes:Zitat:Wer unsere Träume stiehlt, gibt uns den Tod.
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Beitrag Nr. 1433-6
29.06.2009 13:54
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1433-4:...
3. Nicht erfüllbare Träume
In einer Zeitmaschine zurückreisen zu den Anfängen des Lebens und des Universums,.oder in die Zukunft und schauen, was noch kommt, oder die Weiten des Universums erforschen. Vielleicht zukünftige Fehler vermeiden.
Aber wie bereis erwähnt, Nicht erfüllbare Träume
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Beitrag Nr. 1433-7
30.06.2009 09:42
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1433-6:Was würdest Du tun, wenn Du eines Morgens aufwachen wüdest und Kategorie 3 gäbe es nicht mehr?
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Beitrag Nr. 1433-8
30.06.2009 10:35
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1433-7:Wie soll ich das verstehen: Kategorie 3 gäbe es nicht mehr?
Meinst Du damit, daß diese Wünsche erfüllbar wären?
Naja, wahrscheinlich wäre es zu teuer sich diese Wünsche zu erfüllen, falls nicht, so hätte ich bestimmt Schiss, genau so, wie ich ungern fliege.
Nur nach 3 Baldrian setze ich mich in ein Flugzeug. Vielleicht brauche ich 5 Baldrian, bevor ich eine Zeitmaschine besteige
Ich denke, es wird sich zeigen, wenn es mal so weit ist.
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Beitrag Nr. 1433-10
30.06.2009 11:18
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Thomas der Große schrieb in Beitrag Nr. 1433-8:......: Habe letztens geträumt, dass man die Schwerkraft jetzt tatsächlich überwinden könnte.....
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Beitrag Nr. 1433-11
30.06.2009 12:12
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Beitrag Nr. 1433-12
30.06.2009 12:32
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Harti schrieb in Beitrag Nr. 1433-11:Kein Ziel ist unerreichbar, man muss nur zurückstecken können.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.