Jiorjos74
Beiträge: 13, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1429-1
25.06.2009 12:52
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ZEUS
Beiträge: 58, Mitglied seit 14 Jahren
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Beitrag Nr. 1429-2
29.06.2009 14:47
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NeinJiorjos74 schrieb in Beitrag Nr. 1429-1:...wäre ich trotzdem der geworden der ich bin...
Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1429-4
30.06.2009 12:47
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Zitat:
Das Leben ist wie eine Pralinenschachtel, man weiß nie, was man als nächstes bekommt
Zitat von Forrest Gamp (Tom Hanks) in dem gleichnamigen Film
Zitat:...wäre ich trotzdem der geworden der ich bin oder nicht....
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.