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Beitrag Nr. 1427-1
21.06.2009 23:48
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Beitrag Nr. 1427-2
22.06.2009 08:08
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Beitrag Nr. 1427-3
22.06.2009 12:44
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Beitrag Nr. 1427-4
22.06.2009 22:04
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Beitrag Nr. 1427-5
22.06.2009 22:44
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Hallo Zytegyst, ich grüße Dich.Zytegyst schrieb in Beitrag Nr. 1427-4:(...)ich glaube nicht, dass es die Fehmarnianer nicht stören würde, wenn der halbe Fährenverkehr über ihre bis dato schön ruhige Insel umgeleitet wird.
Zytegyst
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Beitrag Nr. 1427-6
23.06.2009 09:16
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.