Okotombrok
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Beitrag Nr. 1425-87
30.06.2009 16:23
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1425-86:Wenn mir auch nicht immer geling sein Vorhaben nachvollziehen, was die Diskussionen in anderen Threads angeht, hier hat er m.E. Dostojevskis Tiefe erreicht. Mein Respekt.
Zitat:Und ich freue mich, dass der unsere Kreis ist gewachsen.
Irena
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Beitrag Nr. 1425-89
30.06.2009 19:27
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Bauhof
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1425-91
01.07.2009 16:44
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.