Real
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Beitrag Nr. 1420-1
09.06.2009 00:08
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Millex
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Beitrag Nr. 1420-2
09.06.2009 11:05
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Bist du sicher, daß es zu der Zeit schon Eisenbahnen gab?Real schrieb in Beitrag Nr. 1420-1:Die Photosynthese ist vor etwa vier Milliarden Jahren von den Blaualgen "erfunden" worden. Das waren noch keine echten Pflanzen, sondern den Bakterien ähnliche Mikroorganismen, die noch keinen Zellkern hatten. Der bei der Photosynthese freigesetzte Sauerstoff ist damals von im Meerwasser gelösten Eisenbahnverbindungen gebunden worden und nicht in die Atmosphäre gelangt.
Real
Beiträge: 1.052, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1420-3
09.06.2009 11:40
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Hans-m
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1420-4
10.06.2009 09:28
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Irena
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren
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Beitrag Nr. 1420-5
11.06.2009 10:22
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Es war nicht bakterienähnliche Mikroorganismen. Es war Bakterien (Bakterien Domäne), Einzeller, die noch Cyanobakterien genánnt werden.Zitat:Die Photosynthese ist vor etwa vier Milliarden Jahren von den Blaualgen "erfunden" worden. Das waren noch keine echten Pflanzen, sondern den Bakterien ähnliche Mikroorganismen, die noch keinen Zellkern hatten.
Sie haben sich nicht auf LAnd verbreitet. Sie brauchen Wasser als Medium. Die Bildung der Sauerstoff-Atmosphäre war verzögert durch die Sättigung der Ozeane und der Oxidationsprozesse (Bildung der Eisenlagerstätten). Wenn es allmählich gesättigt wurde, könnte es in weiterem Sauerstoff freigesetzt werden, eine Atmosphäre und ein Ozonenschicht, das von UV-Strahlung schutzte und das Leben auf Land ermöglichte, bilden.Zitat:Vor etwa 2,3 Milliarden Jahren haben sich die Blaualgen auch auf dem Land verbreitet. Der von ihnen freigesetzte Sauerstoff ist nun in die Atmosphäre gelangt und hat sich nach und nach vermehrt.
Real
Beiträge: 1.052, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1420-6
23.06.2009 09:29
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.