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Beitrag Nr. 1390-1
21.04.2009 12:28
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Beitrag Nr. 1390-2
21.04.2009 19:39
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Beitrag Nr. 1390-3
22.04.2009 09:20
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Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1390-2:DU hältst den Gläubigen an anderer Stelle das Zitat "Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein!" vor, schließt dich aber mit diesem Thread davon aus.
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Beitrag Nr. 1390-4
22.04.2009 11:29
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Beitrag Nr. 1390-5
22.04.2009 12:01
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Beitrag Nr. 1390-6
22.04.2009 12:36
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Beitrag Nr. 1390-7
22.04.2009 12:51
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Beitrag Nr. 1390-8
22.04.2009 15:43
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Was bitte ist ein NOANGEL ????Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1390-6:(...) Meine Meinung kennt ihr, jetzt erwarte ich eure Vorschläge (...)
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Beitrag Nr. 1390-9
22.04.2009 15:54
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Beitrag Nr. 1390-10
22.04.2009 18:15
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Beitrag Nr. 1390-11
23.04.2009 09:23
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Hallo Quante, Warum raten, wenn ich´s Dir sagen kann:Quante schrieb in Beitrag Nr. 1390-10:.....und Hans würde ich wie folgt beschreiben: Geboren in der Mitte der 50er Jahre, beheimatet in einer mittelgroßen Stadt, nicht verheiratet, dem sächsischen, niedersächsischen zugehörig (Halle, Magdeburg, Hannover), von etwas untersetzter Statur (1,74m), Brillenträger auf jeden Fall, gelichtetes Haar, und von seinem Narzismus schulmeisterhaft getrieben, sich hier - in diesem Forum es uns - zu beweisen, dass er Recht hat und alles richtig macht.
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Beitrag Nr. 1390-12
23.06.2009 14:59
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Beitrag Nr. 1390-13
24.06.2009 09:16
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.