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Beitrag Nr. 1358-21
28.02.2009 07:33
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Beitrag Nr. 1358-22
04.03.2009 23:27
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Beitrag Nr. 1358-23
05.03.2009 00:24
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Hallo Habenix, Du hast völlig recht mit der ersten Zeile.Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1358-22:wer ein guten geist besitzt,kann genau das:nämlich böses mit gutem belohnen.
das ist die ezenz der bibel.den gute göttlichen geist in jedem von uns,zum ausdruck kommen zulassen.mehr nich!
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Beitrag Nr. 1358-24
05.03.2009 02:40
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Beitrag Nr. 1358-25
05.03.2009 10:08
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Hallo Habenix, das hört sich ja gut an (b.z.w. liest sich gut)Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1358-24:der gute geist in mir,ist auch ohne kirche gott und die bibel gewachsen (....)
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Beitrag Nr. 1358-26
06.03.2009 03:49
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.