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Beitrag Nr. 1336-1
13.01.2009 11:16
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Beitrag Nr. 1336-2
13.01.2009 12:21
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Beitrag Nr. 1336-3
13.01.2009 13:02
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Beitrag Nr. 1336-4
14.01.2009 00:21
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Real schrieb in Beitrag Nr. 1336-3:Müßte sich die gewonnene Bewegungsenergie nicht propotional zwischen mir und dem Objekt aufteilen ?
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Beitrag Nr. 1336-5
14.01.2009 10:59
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Beitrag Nr. 1336-6
14.01.2009 12:28
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.