Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 1328-21
02.02.2009 00:39
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Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1328-22
02.02.2009 09:17
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1328-21:Warum ist also nicht auch das Geld, wenn es dem Wirtschaftskreislauf entzogen wird,
und langsam vor sich hinaltert, nicht weniger Wert?
Zitat:Jedes Handelsgut, jedwede Ware verliert wenn sie altert an Wert.
Ausnahmen wie Sammlerobjekte und Liebhabereien bestätigen die Regel.
Auch kann Verknappung den Preis für eine Ware erhöhen.
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Beitrag Nr. 1328-23
02.02.2009 09:29
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1328-22:...das Geld muß permanent in Bewegung bleiben...
Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren |
Beitrag Nr. 1328-24
06.02.2009 23:05
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.