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Beitrag Nr. 1320-1
07.12.2008 12:14
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Beitrag Nr. 1320-2
08.12.2008 12:41
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Beitrag Nr. 1320-3
08.12.2008 15:50
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Beitrag Nr. 1320-4
08.12.2008 21:35
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Zitat:Die Masse der Venusatmosphäre beträgt rund das 90-fache der Lufthülle der Erde und bewirkt am mittleren Bodenniveau einen Druck von 92 bar. Dies kommt dem Druck in gut 910 m Meerestiefe gleich. Die Dichte der Atmosphäre ist an der Oberfläche im Mittel etwa 50 Mal so hoch wie auf der Erde.
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Beitrag Nr. 1320-5
09.12.2008 09:07
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Maxetar schrieb in Beitrag Nr. 1320-3:Danke für deine Antwort aberhast du eine Ahnung wie man Schwefelsäure wegbekommt???
Die verätzt nämlich ziemlich viel. Und die Venus hat meines Wissens gar kein Magnetfeld.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.