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Beitrag Nr. 1318-1
02.12.2008 16:15
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Beitrag Nr. 1318-2
03.12.2008 12:33
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Beitrag Nr. 1318-3
03.12.2008 12:49
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Beitrag Nr. 1318-4
03.12.2008 16:29
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Deviance schrieb in Beitrag Nr. 1318-3:Die Lösung müsste doch in der Eigenschaft der Kohärenz liegen, nicht?
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Beitrag Nr. 1318-5
04.12.2008 12:22
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Beitrag Nr. 1318-6
05.12.2008 12:24
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1318-5:Was passiert, wenn sich 2 Lichtstrahlen kreuzen?
Angenommen man nimmt 2 Laser oder Lichtstrahlen, die sich in einem bestimmten Winkel, z.B 90° kreuzen.
Statistisch gesehen müßten, nach der Teichenbetrachtung des Lichts, einige der Photonen miteinander kollidieren.
Was geschieht, wenn beide Lichtquellen die gleiche Lichtfarbe haben, was, wenn sie sich unterscheiden?
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Beitrag Nr. 1318-7
05.12.2008 13:40
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Zitat:Ob dabei Interferenzerscheinungen beobachtet werden können, hängt davon ab, ob die Wellen sich kohärent oder inkohärent verhalten.
mfg okotombrok
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.