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Welche Pflichten und Rechte hat der Straßenbetreiber?

Thema erstellt von Hans-m 
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren
Die Verkehrsregeln bekommt man vom Kindesalter an bis hin zur Fahrschule beigebracht

Aber wo erfahre ich, welche Pflichten die Straßenbetreiber, Kommunen, Städte, Länder etc. zu erfüllen haben?
Was dürfen die Städte und was nicht?
Wann darf eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingerichtet werden?
Wie muß eine Baustelle gesichert sein?
Wie hat eine Ampelregelung zu funktioniere, etc.
Wer weiß, wo ich das nachlesen kann, gibt es Lektüre, so ähnlich wie es für Mieter das Buch Meine Rechte als Mieter gibt. Letztendlich ist Straßenverkehr auch eine Art von Mietverhältnis. Mit der Kfz-Steuer zahlen wir die "Miete", damit wir die Straßen benutzen dürfen.

Auf der einen Seite werden die Kraftfahrer bestraft, z.B. wenn sie zu schnell fahren.
Aber was ist zu schnell? Wer legt das fest, mit welchen Gesetzen.
Und wer wird bestraft, wenn mal eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu niedrig angesetzt ist, oder überhaupt zu unrecht existiert, wer ist dafür Verantwortlich? Mit welchen Strafen hat der/die jenige zu Rechnen?

Ist z.B auf einer Straße eine Begrenzung auf 80 km/h und ich fahre 100km/h so ist das ein Vergehen.
Hat sich aber der Verantwortliche geirrt und die Begrenzung wird auf 100 km/h oder mehr festgesetzt, so fahre ich vorschriftsmäßig, obwohl ich genau das gleiche tue.

Ist vielleicht einer von euch Rechtsanwalt, der mir da Tipps geben kann?

Ich finde die Straßenbetreiber nehmen sich teilweise viel zu viel heraus. Da wird das Monopol an den Straßen schamlos ausgenutzt.

Stellt Euch einmal vor die Straßen wären in privater Hand.
Da würde doch jeder Straßenbesitzer dafür sorgen, das möglichst viele Fahrzeuge seine Strecke benutzen und nicht die der Konkurrenz. Dann würden Straßen sicherer. Verkehrsregelungen so, daß ein schnelles Vorankommen möglich ist.

Die Kommunen etc. haben doch keinerlei Anreiz, Straßen besser zu machen. Warnschilder aufstellen ist billiger, als Straßen sicherer zu machen.

Hinzu kommt, dass es immer weniger Strecken ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Auf der einen Seite wird der Fahrzeugverkehr immer weiter ausgebremmst, auf der anderen wird die Bahn immer schneller, siehe ICE mit über 200 km/h.
Das ist letztendlich eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der Bahn und gegen die Kraftfahrer.
Das sehe ich schon fast als eine Angelegenheit für das Kartellamt.


Nochmals meine Frage:
Wer kann mir Sagen wo ich etwas über die Rechte und Pflichten der Straßenbetreiber erfahre?

Ähnlicher Beitrag-Nr. 1281-1
Einseitige Verkehrsüberwachung verringert die Mobilität.

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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 14.11.2008 um 14:10 Uhr.
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Stellt sich der Frage nach dem intelligenten fahren mit dem Rad auf Rädern, über Stock und Stein, wie fein die Strassen sind, so jeder will die Freude ungetrübt, dahin der warmen Sonne rauschen.
Ich kann Kinder am Strassenrand sehen und fahre bewusst über den Zebrastreifen, um den Kindern zu zeigen, passt immer auf!
Ich fahre bewusst über den Zebrastreifen davor die Oma steht, denn sie steht billiger als ich fahre.
Man sollte bedenken, dass es keine Geschwindigkeitsbegrenzung in Deutschland gibt, aber man sollte auch wissen warum es so ist und das kann doch jeder für sich selbst raus finden.

Gruss Frank
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Der eine zahlt die KFZ-Steuer als Miete für die Straßenbenutzung,
und der andere erschreckt Kinder und Oma's an Zebrastreifen.

Hoffendlich begegnet mir keiner von beiden mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße.
Das Risiko wäre wohl nicht mehr zu kalkulieren.

Ansonsten allzeit gute Fahrt....
wünscht Ernst Ellert II.
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Deine Zeit war niemals und wird niemals sein.
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Wenn ich einem Kind geplant vor etwas Angst mache, dann schärfe ich den Verstand, für die Angst, bevor keine Angst zu einem möglichen ungeplanten Unglück führt.

Wenn ich einem Kind eine Situation verdeutliche indem ich ihm/ihr Angst mache, dann schärfe ich den Verstand, für die Situation, bevor eine falsch eingeschätzte Situation zu einem möglichen Unglück führt.

Wenn meine Oma 3 Sekunden vor dem Zebrastreifen steht und Verständnis dafür hat, dass ich 20 mal mehr Masse stoppen / wieder bewegen muß, dann ist das ökologisch einfach schlau.
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1305-3:
Der eine zahlt die KFZ-Steuer als Miete für die Straßenbenutzung,
und der andere erschreckt Kinder und Oma\\\\'s an Zebrastreifen.

Hoffendlich begegnet mir keiner von beiden mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße.
Das Risiko wäre wohl nicht mehr zu kalkulieren.

Ansonsten allzeit gute Fahrt....
wünscht Ernst Ellert II.

Hallo Ernst
Als Vorwort: Ernst Ellert II, Du mußt keine Angst haben mir im Straßenverkehr zu begegnen, ich hab in den letzten 20 Jahren keinen Unfall verursacht!!


Ich glaube, Du hast mein Thema falsch verstanden.

Ich kann hier nur versuchen Dir meine Gedanken zu erklären, BEFRA´s Denkweise muß er Dir schon selbst erklären.

Natürlich hinkt der Vergleich mit der Miete mehr als gewaltig, Ich dacht nur, damit könnte ich es den Lesern etwas besser verdeutlichen, vermutlich ein Irrtum meinerseits
Ich wollte hier nur verdeutlichen, daß wir Verkehrsteilnehmer uns an alle Vorschriften zu halten haben, wie beim Bund, Befehl ist Befehl.

Ich will auch hier nicht propagandieren, diese Regeln zu übertreten, ganz im Gegenteil, Regeln und Gesetze sind in einer Gesellschaft unerlässlich. Ich bin auch dafür, daß diese Regeln überwacht werden, aber wenn schon, dann alle in gleichem Maße und nicht nur die, die am meisten Geld einbringen!

Halten wir uns nicht daran, so begehen wir eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat.
Aber letztendlich sind die Betreiber der Straßen auch verpflichtet bestimmte Regeln und Gesetze einzuhalten, aber solange kein Normalbürger diese Regeln kennt, wissen wir auch nicht, ob diese Regeln auch eingehalten werden.

Wir alle machen Fehler, auch ich und DU und eben auch die Straßenbetreiber, nur mit dem Unterschied, daß diese ungeschören davon kommen.
Dem Normalbürger fehlt einfach die Kontrollmöglichkeit.
Deshalb mein Vergleich von vorher: Als Mieter weiß ich welche Verpflichtungen der Vermieter mir gegenüber hat,
Als Straßenbenutzer lebe ich in Unkenntnis über die Pflichten des Straßenbeteibers

Ich denke und hoffe, damit hab ich das Thema etwas besser erklärt


Wenn ich besser erklären könnte, wäre ich Dozent geworden

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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 15.11.2008 um 08:23 Uhr.
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Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren
Hallo Hans-m,
ich finde du hast das alles gut erklärt und ich verstehe deine Ansichten. Leider kann ich dir nicht weiter helfen. Aber ich habe einen Vorschlag.
Frag doch mal einen Fahrlehrer, ob er dir sagen kann, wo man eine Fragen nachlesen kann, oder ob er sogar selbst die Antwort weiß.

Ich finde es aufjeden Fall gut, dass manche sich sogar über solche Fragen den Kopf zerbrechen, denn nur durch hinterfragen kommt man voran.

mfg, James
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"Zeit ist, was verhindert, dass alles auf einmal passiert"
(John A. Wheelers)
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Beiträge: 733, Mitglied seit 16 Jahren
Zitat:
Ich finde es aufjeden Fall gut, dass manche sich sogar über solche Fragen den Kopf zerbrechen, denn nur durch hinterfragen kommt man voran.
mfg, James

Ein letztes zu diesem Thema von meiner Seite aus, erfahren und erlebt, vor über 20 Jahren und ob das heute noch so ist?
Wenn in Italien eine Geschwindigkeitsbegrenzung vor einer Kurve steht, sollte man besser etwas langsamer fahren, also unter der vorgegebenen Km/h Angabe, sonst kann oder konnte es leicht sein aus der Kurve zu fliegen.
In Deutschland ist das genau umgedreht der Fall, so kann man meistens noch ein gutes drittel schneller fahren und hätte noch nicht das, was in Italien der Fall war, oder ist.

Frank
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Da ergibt sich die Frage, wonach werden z.B Geschwindigkeitsbegrenzungen festgelegt?

So, daß der Durchschnittsfahrer gefahrlos fahren kann.
Oder so, das selbst der dümmste die Situation meistert, dann kommt ein noch dümmerer und die Sache muß neu festgelegt werden.

Da darf selbst der Führerschein-Neuling, der gerade eine halbe Stunde seinen Lappen hat, genauso schnell fahren, wie der erfahrene Berufskraftfahrer, der 30 Jahre unfallfrei fährt.

irgendwie unverständlich, oder ?!?

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Beitrag zuletzt bearbeitet von Hans-m am 21.11.2008 um 12:47 Uhr.
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1305-8:
Da darf selbst der Führerschein-Neuling, der gerade eine halbe Stunde seinen Lappen hat, genauso schnell fahren, wie der erfahrene Berufskraftfahrer, der 30 Jahre unfallfrei fährt.

Da verstehe ich Dich voll und ganz Hans. Ich wäre dafür Finger und Augenscan stellen ein Fahrzeug auf seinen Betreiber ein.

16 wäre eine Höchstgeschwindigkeit von 88 km/h
18 130 km/h
22 160 km/h
25 180 km/h
27 240 km/h
35 260 km/h
40 280 km/h
45 290 km/h
50 300 Km/h

Sinngemäß könnte man die Geschwindigkeitsbegrenzungen auch als Zurückstufung betrachten, im Fall von Verfehlungnen auf der Autobahn.
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