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Beitrag Nr. 1305-1
14.11.2008 14:05
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Beitrag Nr. 1305-2
14.11.2008 22:40
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Beitrag Nr. 1305-3
14.11.2008 23:30
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Beitrag Nr. 1305-4
15.11.2008 07:51
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Beitrag Nr. 1305-5
15.11.2008 08:21
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Ernst Ellert II schrieb in Beitrag Nr. 1305-3:Der eine zahlt die KFZ-Steuer als Miete für die Straßenbenutzung,
und der andere erschreckt Kinder und Oma\\\\'s an Zebrastreifen.
Hoffendlich begegnet mir keiner von beiden mit einem Kraftfahrzeug auf der Straße.
Das Risiko wäre wohl nicht mehr zu kalkulieren.
Ansonsten allzeit gute Fahrt....
wünscht Ernst Ellert II.
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Beitrag Nr. 1305-6
20.11.2008 11:21
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Beitrag Nr. 1305-7
20.11.2008 12:00
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Zitat:Ich finde es aufjeden Fall gut, dass manche sich sogar über solche Fragen den Kopf zerbrechen, denn nur durch hinterfragen kommt man voran.
mfg, James
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Beitrag Nr. 1305-8
21.11.2008 12:47
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Beitrag Nr. 1305-9
26.11.2008 16:13
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1305-8:Da darf selbst der Führerschein-Neuling, der gerade eine halbe Stunde seinen Lappen hat, genauso schnell fahren, wie der erfahrene Berufskraftfahrer, der 30 Jahre unfallfrei fährt.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.