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Beitrag Nr. 1289-1
06.11.2008 14:08
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Beitrag Nr. 1289-2
11.11.2008 15:54
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Beitrag Nr. 1289-3
13.11.2008 00:33
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Beitrag Nr. 1289-4
13.11.2008 09:12
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Beitrag Nr. 1289-5
13.11.2008 23:06
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Beitrag Nr. 1289-6
14.11.2008 23:43
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BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1289-1:........Gäste die sich in Deutschland aufhalten, um die Deutschen Gesetze zu brechen, werden in die harte Haft bei Wasser und Brot gehalten, bis sie das DEUTSCHE GRUNDGESETZ verstanden haben........
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Beitrag Nr. 1289-7
15.11.2008 07:23
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.