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Beitrag Nr. 1282-120
22.10.2022 16:01
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Beitrag Nr. 1282-121
22.10.2022 16:04
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Beitrag Nr. 1282-122
22.10.2022 16:42
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1282-121:Hast du Erfolg bei Frauen?
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Beitrag Nr. 1282-123
22.10.2022 16:48
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Beitrag Nr. 1282-124
22.10.2022 16:55
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Beitrag Nr. 1282-125
22.10.2022 17:47
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Beitrag Nr. 1282-126
26.10.2022 16:21
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Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1282-123:Du ich hab mich vor 5 Jahren selbständig gemacht!
Ich sammle mittlerweile Harleys
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1282-124:Du weichst aus, hast du Erfolg bei Frauen?
Habenix schrieb in Beitrag Nr. 1282-124:Ich kann dir ein rat Rat geben,
Wer mit dem schwert kämpft, wird durch das schwert umkommen!
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Beitrag Nr. 1282-127
27.10.2022 18:22
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.