Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1276-1
17.10.2008 11:44
|
Beiträge: 99, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1276-3
24.10.2008 08:35
|
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1276-5
24.10.2008 12:29
|
BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1276-2:Hallo James,
Geister, Gespenster und ............... irreale Dinge einfach nicht glauben. So ein Quatsch das gibt es nur in Märchenerzählungen, die aufgeschrieben sind.
Gruss Frank
Beiträge: 2.998, Mitglied seit 15 Jahren |
Beitrag Nr. 1276-7
24.10.2008 14:24
|
BehFra schrieb in Beitrag Nr. 1276-6:Die wahre Realität, lehnt das jedoch konsequent ab, so ist das eine Geistergeschichte der falschen Realität.
Hier habe ich nun, einen modernen Gruselgeist beschrieben und ich hoffe damit ist die Frage hinreichend beantwortet.
Gruss Frank
[Nachricht zuletzt bearbeitet von BehFra am 24.10.2008 um 13:37 Uhr]
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.