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Beitrag Nr. 1265-1
08.10.2008 08:28
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Beitrag Nr. 1265-2
08.10.2008 15:01
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Beitrag Nr. 1265-3
11.10.2008 06:25
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Beitrag Nr. 1265-4
11.10.2008 13:00
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Beitrag Nr. 1265-5
11.10.2008 17:12
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Beitrag Nr. 1265-6
06.11.2008 19:28
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Beitrag Nr. 1265-7
08.11.2008 20:22
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Zitat:Aber die Fragestellung verdeutlicht, wie schwer es ist, die Herkunft des Bewußtseins zu definieren (Hans-m).
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Beitrag Nr. 1265-8
10.11.2008 12:41
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1265-7:
Was meinst du, was wäre aus deinem Ich, wenn dich sofort nach dem Geburt in einen dunklen, gut von außen isolierten Raum, in ....
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Beitrag Nr. 1265-9
10.11.2008 20:59
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Hans-m schrieb in Beitrag Nr. 1265-8:Dann wäre ich immer noch ich es wären meine Gedanken, meine Gefühle, etc., kurz gesagt immer noch mein Bewußtsein. Ich hätte mich zwar zwangsläufig anders entwickelt, andere Charaktereigenschaften usw, aber es wäre nach wie vor mein Bewußtsein
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Beitrag Nr. 1265-10
11.11.2008 09:27
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Irena schrieb in Beitrag Nr. 1265-9:Du hast nicht verstanden, was ich geschrieben habe. ...
Genau das war meine Frage, ich glaub jetzt hast Du mich auch verstanden.Zitat:Die Gedanke, dass Jemand statt mir geboren könnte, hatte ich auch früher......
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.