@Ernst Ellert II
Hast du deinen Humor im Alter verloren? :S :S :S
Das war doch nur'n Scherz lol..
Der Satz, lieber Scrluka, ist in keinem Kontext höflich.
Da fühlt sich jemand unkorrekt behandelt und Du antwortest mit:
"Ich hab ja gar nichts getan", anstatt Dich zu entschuldigen.
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.