Xigon
Beiträge: 24, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1236-1
21.08.2008 23:48
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DEVA8
Beiträge: 40, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1236-2
22.08.2008 00:51
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Bauhof
Beiträge: 1.375, Mitglied seit 16 Jahren
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Beitrag Nr. 1236-3
22.08.2008 11:05
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Hallo Eva,DEVA8 schrieb in Beitrag Nr. 1236-2:Seufz. Du ich wollte deinen Link anklicken, aber das ging nicht mehr.
Xigon
Beiträge: 24, Mitglied seit 15 Jahren
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Beitrag Nr. 1236-4
22.08.2008 16:20
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.