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Beitrag Nr. 1219-1
23.07.2008 16:46
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Beitrag Nr. 1219-2
26.07.2008 17:17
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Beitrag Nr. 1219-3
26.07.2008 19:56
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Zeitgeist13 schrieb in Beitrag Nr. 1219-2:Ich denke mal, dass die die Leute am Cern dass selbst nicht so genau wissen. Der Start ist 21. Oktober um 10:30Uhr. Es wird auf jeden Fall nicht bei einem Versuch bleiben. die werden so lange Protonen aufeinander schießen, bis sie irgendwelche erfolge erzielt haben. Mein wunsch ist ja, dass die Maschine diesem Versuch nicht stand hält und dabei zerstört wird...
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Beitrag Nr. 1219-4
26.07.2008 20:52
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Beitrag Nr. 1219-5
27.07.2008 09:08
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Beitrag Nr. 1219-6
27.07.2008 10:46
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Beitrag Nr. 1219-7
27.07.2008 12:54
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Hallo Xigon,Xigon schrieb in Beitrag Nr. 1219-1:Hat jemand eine genaue Ahnung, wie lange das CERN Experiment überhaupt dauert bis es zum Urknall kommt?
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Beitrag Nr. 1219-8
27.07.2008 13:04
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Beitrag Nr. 1219-9
27.07.2008 13:12
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Beitrag Nr. 1219-10
27.07.2008 13:23
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Beitrag Nr. 1219-11
27.07.2008 13:25
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.