Chriz Lee
Beiträge: 65, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-1
21.03.2008 02:47
|
Uwe.
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-2
30.03.2008 15:44
|
Chriz Lee
Beiträge: 65, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-3
30.03.2008 17:50
|
Stueps
Beiträge: 3.477, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-4
02.04.2008 02:42
|
Silvester
Beiträge: 64, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-5
02.04.2008 22:00
|
Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-6
03.04.2008 01:58
|
Thomas der Große
Beiträge: 1.734, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1150-7
04.04.2008 01:50
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.