Neo-x
Beiträge: 66, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-1
19.07.2007 10:40
|
Uwe.
Beiträge: 462, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-2
20.07.2007 19:21
|
Jennifer
Beiträge: 8, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-3
12.08.2007 19:21
|
Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-4
12.08.2007 22:44
|
Parad0x
Beiträge: 200, Mitglied seit 16 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-5
21.01.2008 05:13
|
Ernst Ellert II
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren
|
Beitrag Nr. 1083-6
17.01.2009 10:15
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.