Alexmagnus
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Beitrag Nr. 1039-1
13.03.2007 00:37
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Andre
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren
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Beitrag Nr. 1039-2
13.03.2007 10:18
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Timeout
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Beitrag Nr. 1039-3
13.03.2007 17:42
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Alexmagnus schrieb in Beitrag Nr. 1039-1:Von vorne sage ich: meine Physikkenntnisse reichen nicht weit über das Schulprogramm - ich bin aber bereit, neues Wissen aufzunehmen:)
Also, die niedrigstmögliche Temperatur ist ja 0 K - die Temperatur, bei der sich die Teilchen nicht mehr bewegt hätten (kann mir jemand per PM erklären wie diese berechnet wurde? Irgendwie verstehe ich nicht, es gibt ja unterschiedliche Teilchen...) Aber was ist mit dem anderen Ende der Skala? Also die Temperatur, bei der die Teilchen Lichtgeschwindigkeit erreicht hätten? Kann man diese errechnen?
Sorry wenn der Beitrag zu laienhaft ist:)
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.