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Beitrag Nr. 1032-1
06.03.2007 05:05
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Beitrag Nr. 1032-2
06.03.2007 14:46
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"Unendlich klein" (oder "infinitesimal") bezeichnet letztlich einen Grenzübergang nach Null. Das heißt, man schaut sich an, was passiert, wenn man den betrachteten Wert beliebig klein macht. Da kann dasselbe herauskommen, wie wenn man einfach Null nimmt, aber auch etwas anderes. Insbesondere kann ein einfaches Einsetzen von Null schlicht zu Unsinn führen.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1032-1:Sind "unendlich klein" und "Größe Null" das selbe? Wenn nicht, worin besteht der Unterschied?
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Beitrag Nr. 1032-3
07.03.2007 22:24
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Beitrag Nr. 1032-4
18.03.2007 13:55
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Erst mal sorry für die lange Zeit bis zur Antwort (das ist eine der negativen Folgen der Tatsache, daß ich mir für meine Antworten in der Regel viel Zeit nehme: das bedeutet, daß ich nur dann antworten kann, wenn ich diese Zeit auch habe, und da besteht die Gefahr, daß ältere Threads, bei denen ich eigentlich reagieren wollte, "in der Versenkung verschwinden"), und danke für die Großbuchstaben (das Lesen von nur kleingeschriebenem Text empfinde ich nämlich als äußerst anstrengend, insbesondere in einem Medium, das schon von Haus aus anstrengender zu lesen ist, nämlich dem Bildschirm). Interessanterweise empfinde ich es perönlich nicht als anstrengend, die Shifttaste zu drücken.Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1032-3:Oder man schaut aufs Tacho. Nein, nur ein Scherz ;-)
Vielen dank Timeout, damit kann ich etwas anfangen!
Ich hatte natürlich etwas im Sinn mit dieser Frage:
Nämlich wieder einmal Schwarze Löcher. Sind sie nun unendlich klein (ohne Ereignishorizont), oder haben sie die Größe Null? Da ergeben sich meinen Überlegungen nach gewaltige Unterschiede. Aber nach deiner vorhergehenden Erklärung tippe ich einmal auf "unerndlich klein", da es nur so Sinn macht, oder?
Hab extra für dich, Timeout, die Shift-Taste gesucht und gefunden, mein Gott ist das anstrengend ;-)
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Beitrag Nr. 1032-7
18.03.2007 15:33
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Zitat:Du schriebst: Nämlich wieder einmal Schwarze Löcher. Sind sie nun unendlich klein (ohne Ereignishorizont), oder haben sie die Größe Null? Da ergeben sich meinen Überlegungen nach gewaltige Unterschiede.
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Beitrag Nr. 1032-8
19.03.2007 22:31
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Beitrag Nr. 1032-10
19.03.2007 23:38
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Beitrag Nr. 1032-11
21.03.2007 00:33
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Beitrag Nr. 1032-12
28.03.2007 01:15
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Nun ja, die Masse bleibt schon endlich, "nur" die Dichte wird unendlich hoch (eine endlich große Masse in einem unendlich kleinen Raum ergibt eben eine unendlich große Dichte).Stueps schrieb in Beitrag Nr. 1032-8:Timeout, danke für die Antwort!
Ich sehe schon, ich muss mir mehr Wissen darüber aneignen, über welchen Weg wir Beobachtungen erklären und definieren. Vielleicht ist der Weg über die Abstraktion doch nicht immer das Allheilmittel, mal so gefühlsmäßig gesagt.In den SL ergeben sich ja dann nur Unendlichkeiten (unendlich klein, unendlich hohe Dichte und Masse, unendlich hohe Energie usw. auf einem beliebig gewählten Sektor dieses unendlich kleinen Raumes). Oder mach ich da wieder einen Denkfehler?
Nun, wie gesagt, ist diese Singularität wahrscheinlich einfach ein Hinweis darauf, daß hier unsere Theorie falsch ist. Also mit anderen Worten: Wenn wir eine bessere Theorie hätten, dann würden wir vermutlich feststellen, daß die Masse "in Wahrheit" auf einen zwar kleinen, aber nicht unendlich kleinen Bereich komprimiert ist (vermutlich in der Größenordnung der Planckskala). Das Problem ist, daß wir diese bessere Theorie nicht haben.Zitat:Also gefällt mir dieser unendlich kleine Raum überhaupt nicht, es ist ja nur eine endliche Masse in diese SL hineingestopft worden.
Der von der endlichen Masse eingenommene Raum wäre zwar unendlich viel kleiner als der Raum, aber dennoch nicht unendlich klein. Vorausgesetzt, es gibt überhaupt einen Raum fernab jeder Masse/Energie ...Zitat:Genau wie unendlich großer Raum, dann müsste doch eine endliche Anzahl Masse/Energie unendlich klein in diesem Raum werden, oder? Oder haue ich hier wieder alles durcheinander?
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Beitrag Nr. 1032-13
29.03.2007 23:38
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.