Beiträge: 8, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-1
06.02.2007 09:17
|
Tomm
|
Beitrag Nr. 999-4
09.02.2007 19:14
|
Beiträge: 8, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-5
14.02.2007 15:06
|
Tomm
|
Beitrag Nr. 999-6
15.02.2007 12:16
|
Beiträge: 8, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-7
16.02.2007 15:30
|
Tomm
|
Beitrag Nr. 999-8
16.02.2007 15:46
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 999-9
16.02.2007 15:51
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-10
16.02.2007 21:27
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 999-11
19.02.2007 17:59
|
Beiträge: 1.503, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-12
19.02.2007 20:33
|
Beiträge: 8, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 999-13
20.02.2007 20:23
|
Beiträge: 1.177, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 999-14
21.02.2007 15:52
|
Zitat:die andere Schräge, auf der man schnell ins Rutschen kommt, ist der Umstand, der unsinnigen üblen Nachrede zum Opfer zu fallen, Luhmann habe von anderen die Begriffe und die damit verbundenen Gedanken und Bedeutungen "abgekupfert", ohne seine Quellen wahrhaft verstanden zu haben.
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.