Beiträge: 116, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 942-1
04.11.2006 07:10
|
Beiträge: 2.939, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 942-2
04.11.2006 11:35
|
Beiträge: 116, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 942-4
25.11.2006 19:36
|
Beiträge: 10, Mitglied seit 17 Jahren |
Beitrag Nr. 942-6
29.11.2006 21:43
|
Leopoldprokesch schrieb in Beitrag Nr. 942-4:wozu soll ich irgend einen gott suchen, wenn er mir jeden tag ins wohnzimmer leuchtet.
hast du darüber schon nachgedacht, frag Ernst Ellert II...
ich liebe die sonne, und zeige mir einen gesunden menschen, der sie nicht liebt.
l.g.
l.p.
[Nachricht zuletzt bearbeitet von Leopoldprokesch am 25.11.2006 um 19:38 Uhr]
Beiträge: 116, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 942-7
20.02.2007 22:34
|
....................eure vorstellungskraft lieber neo-x, meine sicher nicht überfordertNeo-x schrieb in Beitrag Nr. 942-5:Nihil novi sub sole......
unbeschreibliche Vorgänge, die unsere Vorstellungskraft überfordern.........
phantastisch
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.