Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-1
16.02.2006 22:49
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-2
18.02.2006 23:33
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-3
19.02.2006 11:47
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-4
19.02.2006 19:52
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-5
19.02.2006 21:35
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-6
19.02.2006 22:25
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-7
20.02.2006 11:02
|
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-8
20.02.2006 11:57
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-9
20.02.2006 13:57
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-10
20.02.2006 15:38
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-11
23.02.2006 17:23
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-12
23.02.2006 20:14
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-13
23.02.2006 21:47
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-14
24.02.2006 15:27
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-15
24.02.2006 16:27
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-16
25.02.2006 11:20
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-17
25.02.2006 13:12
|
Zitat:Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Perpetuum_mobile#Perpetuum_Mobile_erster_Art) hat folgendes geschrieben
Perpetuum Mobile erster Art
Die Idee ist, dass eine Maschine mit einem Wirkungsgrad von über 100 Prozent die zu ihrem Betrieb notwendige Energie selbst liefern würde und zusätzlich Nutzenergie liefern würde (zum Beispiel ein einmal in Drehung versetzter elektrischer Generator). Eine solche Maschine verletzt den ersten Hauptsatz der Thermodynamik, den Energieerhaltungssatz, da sie Energie aus nichts produziert.
Perpetuum Mobile zweiter Art
Idee: Arbeit aus der Umgebungswärme gewinnen, also die mittels lokaler Abkühlung gewonnene Wärme vollständig in (mechanische) Arbeit zurück umsetzen. Eine solche Maschine verletzt nicht den Energieerhaltungssatz, dafür aber den zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, weil die vollständige Umwandlung von Arbeit in Wärme irreversibel ist.
Prinzipiell kann man ein Perpetuum Mobile der 2. Art daran erkennen, dass es versucht, Wärme an einem Punkt aufzunehmen und in andere Energieformen umzuwandeln. Das alleine muss nicht gegen die Energieerhaltung (1. Hauptsatz) verstoßen, es wären also Maschinen denkbar (aber nicht lauffähig), die unter Beachtung der Energieerhaltung Wärme in höherwertige Energieformen, zum Beispiel Strom umwandeln.
Der 2. Hauptsatz verlangt allerdings, dass Maschinen, die Wärme und Wärmestrahlung (zum Beispiel Solarzellen) in andere Energieformen umwandeln, vier Voraussetzungen erfüllen müssen:
Es muss einen heißen und einen kalten Punkt geben
Eine Wärmekraftmaschine arbeitet zwischen dem heißen und dem kalten Punkt
Die Wärme fließt durch die Wärmekraftmaschine, die nun einen Teil der Wärme in höherwertige Energieformen umwandeln kann
Ein anderer Teil der Wärmeenergie wird von der Maschine an den kalten Punkt durchgeleitet
Wenn die Wärme über die Maschine nicht wenigstens teilweise in Richtung des kalten Punkts abfließen kann, dann bleibt die Maschine nach kurzer Zeit stehen. Ungünstigerweise beeinflusst die Temperaturdifferenz zwischen dem heißen und dem kalten Punkt das Verhältnis zwischen höherwertiger Energie und durchgeleiteter Wärme. Je kleiner die Temperaturdifferenz ist und je höher die Temperatur des kalten Punktes ist, umso geringer ist der Anteil der höherwertigen Energie, das heißt, umso schlechter ist der Wirkungsgrad der Maschine. Der Carnotsche Wirkungsgrad liefert den theoretischen Grenzwert des Wirkungsgrades.
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-18
25.02.2006 18:08
|
Beiträge: 20, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-19
25.02.2006 18:19
|
Beiträge: 228, Mitglied seit 18 Jahren |
Beitrag Nr. 807-20
25.02.2006 19:37
|
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.