Stevie
Beiträge: 62, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 707-1
03.08.2005 15:46
|
Ha, der Em
Beiträge: 65, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 707-2
03.08.2005 16:14
|
Timeout
Beiträge: 726, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 707-3
03.08.2005 16:55
|
The Reisende
Beiträge: 9, Mitglied seit 18 Jahren
|
Beitrag Nr. 707-4
25.01.2006 07:16
|
Zitat:Nach einer verbreiteten Theorie lag der Westpol in der ehemaligen DDR, genauer in Westberlin, denn egal in welche Richtung man dort ging, kam man in den Osten
Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.