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Beitrag Nr. 700-81
02.02.2007 15:11
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Beitrag Nr. 700-82
02.02.2007 15:25
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Beitrag Nr. 700-83
02.02.2007 15:49
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Beitrag Nr. 700-84
14.02.2007 20:21
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Weiter erwartet man ein Beispiel, in dem diese Aussage wird demonstriert.Zitat:Das von Andre bemühte Anpassungsverhalten schließt Unrechtbewusstsein nicht aus
Angepasst ja, aber wo ist hier ein Unrechtbewusstsein? Oder Tom denkt, dass Flucht beweis ein Unrechtbewusstsein? Flüchtet ein Täter, weil ihn bewusst sein Unrecht? Er fluchtet von der Strafe. Seine Taten er (meistens)gerechtfertigt. Insofern haben sie keinen Unrechtbewusstsein.Zitat:Das angepasste Verhalten, wenn man bei einem Bruch erwischt wird oder merkt, dass die Polizei naht, ist Flucht. Eichman hat auch sehr angepasst in Argentinien gelebt.
???Zitat:Anpassungsverhalten ist kein hinreichendes Argument gegen Unrechtbewusstsein
Wo kann man darüber lesen?Zitat:...über Viren tauschen einfache Lebensformen DNA aus
Es gibt zwei Schwachpunkte in deinem Beurteilung:Zitat:Ich sehe prinzipiell keinen Unterschied zwischen einem Menschen, einem Tier und einen gut programierten Programm(übrigens, auch Programe können unbeklannte Probleme lösen, dafür brauchen sie eine Information von Programierer - genau wie der Mensch, wenn er etwas nicht weiß, braucht er eine Enzyklopädie oder eine andere Wissensquelle)
Tomm
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Beitrag Nr. 700-85
17.02.2007 12:08
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Zitat:Das von Andre bemühte Anpassungsverhalten schließt Unrechtbewusstsein nicht aus.
Weiter erwartet man ein Beispiel, in dem diese Aussage wird demonstriert.
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Beitrag Nr. 700-86
17.02.2007 12:52
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Beitrag Nr. 700-87
17.02.2007 13:55
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Beitrag Nr. 700-88
17.02.2007 14:15
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Dein Wortverständnis zu "Unrechtsbewusstsein" deckt sich afaik mit dem der meisten Menschen.Zitat:mag sein, dass es mit mein Sprachkenntniss zu tun. Wir haben verschiedenen Deutung des Begriffs Unrechtbewusstsein
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Beitrag Nr. 700-89
17.02.2007 14:28
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Tomm
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Beitrag Nr. 700-90
17.02.2007 19:11
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Beitrag Nr. 700-91
17.02.2007 19:54
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Beitrag Nr. 700-92
18.02.2007 03:22
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Das kommt vermutlich daher, dass du, offenbar in Tradition von Hellinger, keinen Unterschied siehst, in dem gesellschaftlichen Werte- und Gesetzkonsens und dem jeweils indivduellen Wertewesen, dass die meisten Menschen "Gewissen" nennen.Zitat:Was ich nicht verstanden habe, ist der Unterschied zwischen Wissen um das Unrecht und Bewusstsein des Unrechts.
Tomm
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Beitrag Nr. 700-93
18.02.2007 09:18
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Zitat:Was ich nicht verstanden habe, ist der Unterschied zwischen Wissen um das Unrecht und Bewusstsein des Unrechts.
Das kommt vermutlich daher, dass du, offenbar in Tradition von Hellinger, keinen Unterschied siehst, in dem gesellschaftlichen Werte- und Gesetzkonsens und dem jeweils indivduellen Wertewesen, dass die meisten Menschen "Gewissen" nennen.
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Beitrag Nr. 700-94
18.02.2007 12:17
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Tomm schrieb in Beitrag Nr. 700-90:Wenn dem so sein sollte, wäre ich mächtig stolz, nur halb so gut Russisch zu schreiben wie Sie Deutsch.
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Beitrag Nr. 700-95
18.02.2007 13:04
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Beitrag Nr. 700-96
18.02.2007 13:58
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Beitrag Nr. 700-97
19.02.2007 15:04
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Beitrag Nr. 700-98
19.02.2007 15:14
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Beitrag Nr. 700-99
19.02.2007 15:31
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Beitrag Nr. 700-100
19.02.2007 16:32
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Rechtlich gesehen ist das Einholen einer Einverständnis in diesem speziellen Fall eigentlich nicht erforderlich. Da der Bundesgerichtshof jedoch Abmahnungen als "allgemeines Lebensrisiko" bezeichnet und die Rechtsverteidigung selbst bei unberechtigten Abmahnungen immer vom Abgemahnten zu tragen ist (nein, das ist kein schlechter Scherz) und da Abmahnungen nicht selten in Unkenntnis der genauen Sachlage erfolgen, möchte ich mit diesem Hinweis dieses "allgemeine Lebensrisiko" ein Stück weit reduzieren.